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Versicherung fürs Kind
 

Welche Versicherungen benötige ich für mein Kind?

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Ein Kind macht ein Haus glücklicher, den Alltag interessanter, die Liebe stärker, die Nächte kürzer und die Tage länger.
Die Geburt des eigenen Kindes gehört zu den wohl schönsten Momenten im Leben. Wer denkt da schon sofort an eine optimale Absicherung? Doch besonders für die Kleinsten muss entsprechend vorgesorgt werden. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu beachten.
Auch die eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit du deinem Kind jederzeit den Rücken stärken kannst. 

KindervorsorgeSchulunfähigkeitsversicherungZahnzusatz - KieferorthopädieVorsorge durch die Eltern


Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung | moderne Kindervorsorge

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Die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste Kindervorsorge gewählt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die auf einen bestimmten Ablauftermin hin abgeschlossen wird. In der Regel wird der Vertrag auf das 18. Lebensjahr des Kindes abgestimmt, damit pünktlich zur Volljährigkeit Geld für den Führerschein und das erste eigene Auto vorhanden ist.
Der Clou eines solchen Vertrags liegt darin, dass das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Beiträge weiter in den Vertrag einzahlt, wenn der versicherte Versorger (z. B. ein Elternteil) vorzeitig verstirbt. Dem Kind steht so zu seinem Eintritt in die Erwachsenenwelt immer die versicherte
Summe sowie die Kapitalerträge zur Verfügung. Wahlweise kann man einen solchen Vertrag klassisch-kapitalbildend (Anlage des Kapitals im Deckungsstock des Versicherers) oder fondsgebunden (Kapital wird in Investmentfondsanteilen angelegt) wählen.
Grundsätzlich ist die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung für die Schaffung des mittelfristigen Kapitalbedarfs anlässlich der Volljährigkeit keine schlechte Lösung. Die Änderungen der Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen machen sich auch hier bemerkbar. Die steuerliche Begünstigung der Auszahlung aus solchen Verträgen greift erst dann, wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat.
Als frisch volljährig Gewordener müssen die Kapitalerträge aus dem Vertrag voll besteuert werden. Besser als gar nichts zu sparen oder ein Sparbuch zu füllen dürfte dieser Lösungsweg aber allemal sein.


Eine Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung stellt für die Lebenshürden eines Kindes nur in sehr eingeschränktem Maße eine Lösung dar. Wäre nicht eine Vertragsform sinnvoller, die einen längeren zeitlichen Horizont hat und dabei auch die wichtigsten Risiken auf dem Lebensweg berücksichtigt?
Nach dem Motto „Schenke eine Zukunft und nicht nur ein Auto!“, können moderne Kindervorsorgetarife deutlich dazu beitragen, den Lebensweg eines Kindes angenehmer und sicherer zu gestalten.
Solche Verträge werden daher auch lebensbegleitend bis zum regulären Renteneintrittsalter abgeschlossen, was ein Maximum an Flexibilität mit sich bringt. Neben dem recht freien Gebrauch von angespartem Kapital wird hier auch die Option geboten, zum Eintritt ins Berufsleben eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu erhalten, ohne dass hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.


Einsatzmöglichkeiten eines lebensbegleitenden Kindervorsorgevertrags 

Führerschein | Erstes Auto

 Auch wenn ein solcher Vertrag erst zum 67. Lebensjahr endet, bedeutet das nicht, dass man nicht bereits früher Kapital aus dem Vertrag nutzen kann. Auch ohne ihn vollständig zu beenden, sind Teilentnahmen möglich. So kannst du zum 18. Geburtstag - entsprechend des Vertragsguthabens - Führerschein und erstes Auto schenken.

Arbeitskraftabsicherung 

Viele Tarife, über die eine zeitgemäße Kindervorsorge dargestellt wird, bieten die sogenannte „BU-Option“. Bei Antragstellung wird der Gesundheitszustand des Kindes geprüft. Gibt es hier keine Auffälligkeiten, erhälst du eine Anwartschaft auf den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsrente.
Diese Option kann normalerweise zum Eintritt ins Berufsleben nach Ende der ersten Berufsausbildung gezogen werden. Die versicherbare Rente ist auf eine bestimmte Summe begrenzt, die je nach gewähltem Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Überraschend viele junge Menschen haben bereits gesundheitliche Vorgeschichten, die bei Beantragung der wichtigen Berufs­unfähig­keitsversicherung Leistungsausschlüsse unumgänglich machen. Neben Krank­hei­ten sind es hier vor allem die Folgen von Unfällen, die ganze Körperteile als Ursache der Berufs­unfähig­keit streichen. Ein moderner Kindervorsorgevertrag mit der BU-Option sichert dem Kind einen vollwertigen Vertrag ohne Einschränkungen.
Wer die niedrige Absicherung bei Erwerbsminderung auf der eigenen Renteninformation sieht, hat eine ungefähre Ahnung, um wieviel niedriger diese Absicherung bei einem Berufsanfänger ausfallen muss. Ein echtes Einkommen kann damit unmöglich aufgefangen werden.
Du verschenkst mit dieser Option einen unglaublich wertvollen Vorsorgebaustein!

Alters­vorsorge

Die Auswirkungen des Zinseszinseffekts sind bei Kinderverträgen enorm. So würde ein Neugeborener mit 67 Jahren eine Altersrente i. H. v. 811 € erhalten - hierfür müssten lediglich 25 € monatlich gespart werden. Ein 40jähriger Mann müsste für eine ähnliche Rentenabsicherung schon etwa 370 € im Monat zahlen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Beiträge müssen natürlich nicht von den Eltern bis zum Ende gezahlt werden. Ist das Kind im Berufsleben angekommen, kann einfach und unkompliziert die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen werden. Künftige Beiträge kann es dann selbst zahlen. Du legst den Grundstein - der erste Schritt ist immer der Wichtigste!


Schulunfähigkeitsversicherung 

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„Mein Auto, mein Haus, meine Arbeit“: Die meisten Menschen haben ihr Auto, ihr Haus, ihren Hausrat und auch ihre Berufs­unfähig­keit versichert, denn im Ernstfall soll schließlich jemand für den Schaden aufkommen. Doch wie sieht es denn beim Nachwuchs aus? Natürlich sind die Kinder zu einem großen Teil mitversichert. Aber was passiert, wenn dein Sprössling wegen Krankheit oder Unfall die Schule für eine längere Zeit nicht besuchen kann oder sogar die Ausbildung abbrechen muss? In diesem Fall springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein, denn sie sichert die Schulunfähigkeit für Schule, Ausbildung und Studium ab.

Schadenbeispiele

Treppensturz

Der fünfjährige Philipp verbringt eine Woche bei seiner Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunter will, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Unterarmbruch zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Gehirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – doch um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es leider zu spät. Philipp wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben, geschweige denn am Unterricht teilnehmen können. Zum Glück ist Philipp aber mit einer Schulunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese spendet in Hinblick auf die finanzielle Situation einen kleinen Trost.

Schlaganfall

Die kleine Anna kommt von der Schule nach Hause und klagt über starke Kopfschmerzen. Zudem fällt ihrer Mutter auf, dass sie sich nicht mehr normal artikulieren kann. Die Mutter fährt mit ihrer Tochter auf dem schnellsten Weg ins nächste Krankenhaus. Dort diagnostizieren die Ärzte einen Schlaganfall. Anna überlebt, hat aber seither mit dauerhaften Einschränkungen zu kämpfen. Über zwei Jahre lernt sie mit der Hilfe einer Logopädie wieder das Sprechen. Für diese Zeit kann Anna nicht die Schule besuchen.
Hier springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein und zahlt die vereinbarte monatliche Rente.



 

 

Mit dem Schulwechsel auf die sichere Seite:
Starte clever, wechsle zur richtigen Berufs­unfähig­keitsversicherung!

Der Wechsel auf eine weiterführende Schule ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, der nicht nur Chancen, sondern auch Verantwortung mit sich bringt. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, frühzeitig an die Absicherung der eigenen Zukunft zu denken. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) bietet Schutz vor finanziellen Risiken im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die den späteren Berufseinstieg beeinträchtigen könnten.
weitere Informationen


Wissenswertes

Für wen ist die Schulunfähigkeitsversicherung?

Die Schulunfähigkeitsversicherung ist für alle Schüler ab fünf Jahren empfehlenswert.

Was ist durch die Schulunfähigkeitsversicherung abgedeckt?

Wird ein Kind schulunfähig, dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente für die komplette Dauer der Schulunfähigkeit – bis zum vereinbarten Ablauf.

Wann liegt eine Schulunfähigkeit vor?

Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student am Schulunterricht bzw. Studium zu mindestens 50 % teilzunehmen, so liegt Schulunfähigkeit vor.

Welche Leistungen übernimmt die Schulunfähigkeitsversicherung?

• Ein Kind erhält eine Rentenzahlung bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
• Nach Abschluss der Schulausbildung bzw. des Studiums besteht der Schutz gegen die Erwerbsunfähigkeit.
• In der Regel kann u. a. beim Wechsel auf eine weiterführende Schule, bei Aufnahme eines  Studiums oder bei Beginn einer Berufsausbildung auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung umgestellt werden, sofern noch kein Versicherungsfall vorliegt und noch keine Leistungen beantragt wurden.
• Die Versicherungs- und Leistungdauer ist bis zum Endalter 67 möglich.
• Im Leistungsfall wird der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt.
• Das versicherte Kind kann den Vertrag ab dem 18. Lebensjahr übernehmen.

Umstellung von Schulunfägkeit auf Berufs­unfähig­keit

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) für Schüler ist oftmals leistungsstärker als eine reine Schulunfähigkeitsversicherung. Aber eben erst, wenn auch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen werden kann. Denn zwischen dem fünften und dem zehnten Lebensjahr ist die Schulunfähigkeitsversicherung ohne Alternative. Eine echte BU kann bei den meisten Versicherern erst mit zehn oder sogar erst mit 15 Jahren abgeschlossen werden.
In dieser Zeit können bereits mehrere Krank­hei­ten, wie ADHS oder eine Lese Rechtschreibschwäche, festgestellt worden sein. Diese erschweren den späteren Abschluss einer BU oder machen diesen gar unmöglich.
Wenn die Schulzeit beendet ist, kann man die Schulunfähigkeitsversicherung in eine „richtige“ Berufs­unfähig­keitsversicherung umwandeln. Der große Vorteil hierbei: Die meisten Versicherer verzichten dann komplett auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Zudem kann natürlich die monatliche Rente bei Bedarf erhöht werden. Eine Schulunfähigkeitsversicherung
ist somit eine Art Eintrittskarte für eine spätere BU. Denn eine Berufs­unfähig­keitsversicherung könnte aufgrund von Vorerkrankungen sonst möglicherweise später abgelehnt werden.

Warum ist der Abschluss einer Schulunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Sichere dein Kind so früh wie möglich gegen die Schulunfähigkeit und ihre Folgen ab. Zum einen sind auch psychische Erkrankungen vollumfänglich abgesichert und zum anderen erleichterst du deinem Kind den späteren Einstieg in eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, da hier teilweise keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet oder diese vereinfacht ausfällt.


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung | Kieferothopädie fürs Kind

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Bei etwa jedem zweiten Kind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung kommt hierbei lediglich für Leistungen auf, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und „das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten“. Viele Leistungen, die deinem Kind das Tragen einer Spange erleichtern würden oder gar das Kariesrisiko verringern, werden von der GKV ausgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für dein Kind wendest du das finanzielle Risiko ab und kannst deinem Kind eine bestmögliche Behandlung bieten. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Schadenbeispiele

Keramik-Brackets - psychische Erleichterung

Lenas bleibende Zähne sind nicht fehlerfrei nachgewachsen, weswegen ihr Biss nicht richtig schließt. Die Zahnfehlstellung geht mit einem Sprachfehler, dem Lispeln, einher. Aufgrund des Sprachfehlers wird Lena von ihren Mitschülern ausgelacht und hat Schwierigkeiten Anschluss zu finden. Als sie erfährt, dass sie jetzt auch noch eine auffällige feste Zahnspange bekommen soll, bricht sie in Tränen aus. Glücklicherweise haben ihre Eltern
für sie eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit integrierten Kieferorthopädieleistungen für Kinder abgeschlossen. Diese übernimmt die Mehrkosten für Keramik-Brackets, die durch ihre zahnähnliche Farbe viel unauffälliger sind, in Höhe von 600 €.

Bracketumfeldversieglung - gesundheitlicher Aspekt

Der 12-jährige Julian soll aufgrund einer Zahnfehlstellung eine feste Zahnspange bekommen. Daraufhin recherchierte seine Mutter im Internet und fand heraus, dass das Risiko eine Karies zu entwickeln, sehr hoch ist, denn über 60 % aller Patienten mit festen Zahnspangen sollen Karies davontragen. Eine
Bracketumfeldversiegelung soll hier Abhilfe schaffen. Julians Mutter möchte kein Risiko eingehen. Glücklicherweise übernimmt die abgeschlossene Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Kosten für die Versiegelung in Höhe von 280 €.


Wissenswertes

Für wen ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt. Die Absicherung ist bereits für Kinder ab dem 3. Lebensjahr sinnvoll.

Was ist durch die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgedeckt?

Der Grad der Zahnfehlstellung wird in sogenannte „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ eingeteilt (KIG). KIG 1 bezeichnet eine sehr leichte Fehlstellung, KIG 5 hingegen eine sehr starke. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt nur Leistungen in den KIG-Gruppen 3-5, nicht jedoch in den ersten beiden Gruppen. Zudem werden in den Gruppen 3-5 auch nur unbedingt notwendige Maßnahmen bezahlt.

Wann liegt eine Schulunfähigkeit vor?

Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student am Schulunterricht bzw. Studium zu mindestens 50 % teilzunehmen, so liegt Schulunfähigkeit vor.

Folgendes ist u.a. mit der Zahnzusatzversicherun versicherbar:

KIG 1-2: leichte Fehlstellungen
Während KIG 1 meist nur ein ästhetisches Problem darstellt, kann der Kieferorthopäde bei KIG 2 aus medizinischen Gründen bereits eine Behandlung anraten. Leistungen, die durch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgesichert werden können, sind z. B.:
• Kosten für eine lose Zahnspange
• Kosten für einen Retainer
• Weitere medizinisch notwendige Heilbehandlungen

KIG 3-5: ausgeprägte Zahnfehlstellungen
Bei den höheren Gruppen 3-5 gibt es ebenso Leistungen, die nicht von der GKV übernommen werden. Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden. Leistungen, die durch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgesichert werden können, sind z. B.:
• Kieferorthopädische Funktionsanalysen
• Unsichtbare und innenliegende Zahnspangen
• Kunststoff- und Keramik-Brackets oder Speed Brackets
• Retainer
• Farblose Bögen
• Bracketumfeldversiegelung

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der Uahnzusatzversicherung?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisser sind u.a. nicht durch die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung versichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.
Tipp: Achte darauf, dass bereits Leistungen erbracht werden, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt (KIG 1-2) und gewünschte
Zusatzleistungen wie Keramik-Brackets in den Bedingungen explizit geregelt sind. 

Wann beginnt der Versicherzungsschzut der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen für Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen in der Regel drei Monate – vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche acht Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.


Vorsorge durch die Eltern 

Privathaftpflicht

Leben Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob deine Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Deine Haft­pflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

Kranken- und Pflegeschutz

In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert.
Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann.
Damit auch gesetzlich versicherte Kinder die Vorzüge eines „Privatpatienten“ voll ausschöpfen können, empfiehlt sich der Abschluss von passenden Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen. Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen sind für Kinder besonders günstig, da sie noch jung und in der Regel gesund sind.
Das Hauptaugenmerk bei der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an.
Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen, sind zwar unschön – aber immerhin nicht existenzbedrohlich.
Sind beide Eltern privat versichert, dann haben sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung und müssen ihr Kind gegen einen zusätzlichen Kostenbeitrag entweder privat krankenver­sichern oder freiwilig gesetzlich pflichtver­sichern. Privat Krankenversicherte können ihre Kinder per Meldung in dem Umfang ver­sichern, den sie für sich selbst gewählt haben. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind auch hier besonders günstig kalkuliert, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Zudem sind die Beiträge für die private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung eines Kindes im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.
Ist dagegen nur ein Elternteil privat krankenversichert, kommt es auf die Höhe des Einkommens des Hauptverdieners an, ob eine Aufnahme in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung des anderen Elternteils erfolgen kann. Zudem gelten bestimmte Einkommensgrenzen für den Gesamthaushalt, die darüber entscheiden, ob die günstige Familienversicherung genutzt werden kann. 

Todesfallschutz

Wenn dir etwas zustößt, verliert deine Familie nicht nur einen geliebten Menschen, möglicherweise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf die Hinterbliebenen zu. Zur finanziellen Unterstützung hinterbliebener Kinder leistet die Deutsche Rentenversicherung zwar die sogenannte Waisenrente regelmäßig mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, jedoch gleicht diese Rente nur einen Bruchteil eines notwendigen Unterhaltes aus. Die Halbwaisenrente (wenn noch ein Elternteil lebt) beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente (wenn kein Elternteil mehr lebt) 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die durchschnittliche Höhe bezogener Halbwaisenrenten in Deutschland liegt derzeit bei 204 Euro, die Vollwaisenrente liegt durchschnittlich bei 428 Euro – der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.
Zum Glück bietet der Markt eine wertvolle Alternative: die Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Eine abgeschlossene Risiko­lebens­ver­si­che­rung zahlt im Todesfall eine vereinbarte, in der Höhe frei wählbare Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Mit der Versicherungssumme kannst du dafür sorgen, dass deinen Kindern auch nach deinem unerwarteten Tod alle Türen für Ausbildung oder Studium offenstehen. Gleichzeitig sorgst du dafür, dass deine Familie ihren bisherigen
Lebensstandard trotz des Wegfalls eines Einkommens halten und dein Partner sich ausreichend Zeit für die Erziehung nehmen kann. Als Faustformel gilt: Zur Absicherung von Kindern sollte die Versicherungssumme einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung das 5-fache Bruttojahreseinkommen eines jeden Partners betragen.

Arbeitskraftabsicherung

Nicht weniger wichtig ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
Erkrankst du und kannst nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt dein monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht
es dann noch, um deine Familie versorgen zu können? Überprüfe ggf., ob deine bestehende Berufs­unfähig­keitsrente für deine neue Situation noch ausreicht. Viele Anbieter bieten gute Nachversicherungsgarantien – unter welchen auch die Geburt eines Kindes fällt –
ohne erneute Gesundheitsprüfung an. So kannst du deine vereinbarte BU-Rente unkompliziert auf einen Schlag erhöhen. Fehlt dir dieser wichtige Schutz sogar gänzlich, solltest du diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen! 

Pflegeergänzung

Auch über das Thema Pflegebedürftigkeit sollte bereits nachgedacht werden. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge
Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung leistet vor allem bei notwendiger stationärer
Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem privaten Vermögen oder den Ersparnissen für die Betreuung in einem Pflegeheim aufkommen zu müssen, bietet sich eine Pflegezusatzversicherung an.

Alters­vorsorge

Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um deinen Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an.
Du möchtest sicher nicht auf die finanzielle Unterstützung deiner Kinder angewiesen sein. Sorge vor – je früher, desto besser! 



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Kinderunfallversicherung
Eine Kinderunfallversicherung wird immer noch erschreckend selten für die eigenen Kinder abgeschlossen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung reicht jedoch bei Weitem nicht aus, da Unfälle in der Freizeit nicht abgedeckt sind.
Je nach Grad und Schwe­re einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Kranken­ver­si­che­rung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten, um dessen Leben angenehmer zu gestalten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse reagiert – und für die seitens der Kasse bestenfalls ein Zuschuss gezahlt werden würde.

Kinderinvaliditätsversicherung
Krank­hei­ten oder Unfälle können lebenslange gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ist das Kind ab einem Invaliditätsgrad von 50 % leistungsbefugt. Der Versicherer zahlt, je nach Vereinbarung, eine höhere Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente.
Diese Form der Absicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden, da vor allem Kleinkinder in jungen Jahren schwerwiegend erkranken oder Schaden bei einem Unfall nehmen können.

 


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