Die Ausbildungsversicherung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste Kindervorsorge gewählt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die auf einen bestimmten Ablauftermin hin abgeschlossen wird. In der Regel wird der Vertrag auf das 18. Lebensjahr des Kindes abgestimmt, damit pünktlich zur Volljährigkeit Geld für den Führerschein und das erste eigene Auto vorhanden ist. Der Clou eines solchen Vertrags liegt darin, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge weiter in den Vertrag einzahlt, wenn der versicherte Versorger (z. B. ein Elternteil) vorzeitig verstirbt. Dem Kind steht so zu seinem Eintritt in die Erwachsenenwelt immer die versicherte Summe sowie die Kapitalerträge zur Verfügung. Wahlweise kann man einen solchen Vertrag klassisch-kapitalbildend (Anlage des Kapitals im Deckungsstock des Versicherers) oder fondsgebunden (Kapital wird in Investmentfondsanteilen angelegt) wählen. Grundsätzlich ist die Ausbildungsversicherung für die Schaffung des mittelfristigen Kapitalbedarfs anlässlich der Volljährigkeit keine schlechte Lösung. Die Änderungen der Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen machen sich auch hier bemerkbar. Die steuerliche Begünstigung der Auszahlung aus solchen Verträgen greift erst dann, wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat. Als frisch volljährig Gewordener müssen die Kapitalerträge aus dem Vertrag voll besteuert werden. Besser als gar nichts zu sparen oder ein Sparbuch zu füllen dürfte dieser Lösungsweg aber allemal sein. |
Eine Ausbildungsversicherung stellt für die Lebenshürden eines Kindes nur in sehr eingeschränktem Maße eine Lösung dar. Wäre nicht eine Vertragsform sinnvoller, die einen längeren zeitlichen Horizont hat und dabei auch die wichtigsten Risiken auf dem Lebensweg berücksichtigt?
Nach dem Motto „Schenke eine Zukunft und nicht nur ein Auto!“, können moderne Kindervorsorgetarife deutlich dazu beitragen, den Lebensweg eines Kindes angenehmer und sicherer zu gestalten.
Solche Verträge werden daher auch lebensbegleitend bis zum regulären Renteneintrittsalter abgeschlossen, was ein Maximum an Flexibilität mit sich bringt. Neben dem recht freien Gebrauch von angespartem Kapital wird hier auch die Option geboten, zum Eintritt ins Berufsleben eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ohne dass hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.
Einsatzmöglichkeiten eines lebensbegleitenden Kindervorsorgevertrags Führerschein | Erstes AutoAuch wenn ein solcher Vertrag erst zum 67. Lebensjahr endet, bedeutet das nicht, dass man nicht bereits früher Kapital aus dem Vertrag nutzen kann. Auch ohne ihn vollständig zu beenden, sind Teilentnahmen möglich. So kannst du zum 18. Geburtstag - entsprechend des Vertragsguthabens - Führerschein und erstes Auto schenken. ArbeitskraftabsicherungViele Tarife, über die eine zeitgemäße Kindervorsorge dargestellt wird, bieten die sogenannte „BU-Option“. Bei Antragstellung wird der Gesundheitszustand des Kindes geprüft. Gibt es hier keine Auffälligkeiten, erhälst du eine Anwartschaft auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente. AltersvorsorgeDie Auswirkungen des Zinseszinseffekts sind bei Kinderverträgen enorm. So würde ein Neugeborener mit 67 Jahren eine Altersrente i. H. v. 811 € erhalten - hierfür müssten lediglich 25 € monatlich gespart werden. Ein 40jähriger Mann müsste für eine ähnliche Rentenabsicherung schon etwa 370 € im Monat zahlen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Beiträge müssen natürlich nicht von den Eltern bis zum Ende gezahlt werden. Ist das Kind im Berufsleben angekommen, kann einfach und unkompliziert die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen werden. Künftige Beiträge kann es dann selbst zahlen. Du legst den Grundstein - der erste Schritt ist immer der Wichtigste! |
„Mein Auto, mein Haus, meine Arbeit“: Die meisten Menschen haben ihr Auto, ihr Haus, ihren Hausrat und auch ihre Berufsunfähigkeit versichert, denn im Ernstfall soll schließlich jemand für den Schaden aufkommen. Doch wie sieht es denn beim Nachwuchs aus? Natürlich sind die Kinder zu einem großen Teil mitversichert. Aber was passiert, wenn dein Sprössling wegen Krankheit oder Unfall die Schule für eine längere Zeit nicht besuchen kann oder sogar die Ausbildung abbrechen muss? In diesem Fall springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein, denn sie sichert die Schulunfähigkeit für Schule, Ausbildung und Studium ab.
Schadenbeispiele TreppensturzDer fünfjährige Philipp verbringt eine Woche bei seiner Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunter will, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Unterarmbruch zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Gehirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – doch um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es leider zu spät. Philipp wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben, geschweige denn am Unterricht teilnehmen können. Zum Glück ist Philipp aber mit einer Schulunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese spendet in Hinblick auf die finanzielle Situation einen kleinen Trost. SchlaganfallDie kleine Anna kommt von der Schule nach Hause und klagt über starke Kopfschmerzen. Zudem fällt ihrer Mutter auf, dass sie sich nicht mehr normal artikulieren kann. Die Mutter fährt mit ihrer Tochter auf dem schnellsten Weg ins nächste Krankenhaus. Dort diagnostizieren die Ärzte einen Schlaganfall. Anna überlebt, hat aber seither mit dauerhaften Einschränkungen zu kämpfen. Über zwei Jahre lernt sie mit der Hilfe einer Logopädie wieder das Sprechen. Für diese Zeit kann Anna nicht die Schule besuchen. |
Wissenswertes Für wen ist die Schulunfähigkeitsversicherung?Die Schulunfähigkeitsversicherung ist für alle Schüler ab fünf Jahren empfehlenswert. Was ist durch die Schulunfähigkeitsversicherung abgedeckt?Wird ein Kind schulunfähig, dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente für die komplette Dauer der Schulunfähigkeit – bis zum vereinbarten Ablauf. Wann liegt eine Schulunfähigkeit vor?Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student am Schulunterricht bzw. Studium zu mindestens 50 % teilzunehmen, so liegt Schulunfähigkeit vor. Welche Leistungen übernimmt die Schulunfähigkeitsversicherung?• Ein Kind erhält eine Rentenzahlung bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Umstellung von Schulunfägkeit auf BerufsunfähigkeitEine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schüler ist oftmals leistungsstärker als eine reine Schulunfähigkeitsversicherung. Aber eben erst, wenn auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Denn zwischen dem fünften und dem zehnten Lebensjahr ist die Schulunfähigkeitsversicherung ohne Alternative. Eine echte BU kann bei den meisten Versicherern erst mit zehn oder sogar erst mit 15 Jahren abgeschlossen werden. Warum ist der Abschluss einer Schulunfähigkeitsversicherung so wichtig?Sichere dein Kind so früh wie möglich gegen die Schulunfähigkeit und ihre Folgen ab. Zum einen sind auch psychische Erkrankungen vollumfänglich abgesichert und zum anderen erleichterst du deinem Kind den späteren Einstieg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier teilweise keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet oder diese vereinfacht ausfällt. |
Bei etwa jedem zweiten Kind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt hierbei lediglich für Leistungen auf, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und „das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten“. Viele Leistungen, die deinem Kind das Tragen einer Spange erleichtern würden oder gar das Kariesrisiko verringern, werden von der GKV ausgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für dein Kind wendest du das finanzielle Risiko ab und kannst deinem Kind eine bestmögliche Behandlung bieten. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Schadenbeispiele Keramik-Brackets - psychische ErleichterungLenas bleibende Zähne sind nicht fehlerfrei nachgewachsen, weswegen ihr Biss nicht richtig schließt. Die Zahnfehlstellung geht mit einem Sprachfehler, dem Lispeln, einher. Aufgrund des Sprachfehlers wird Lena von ihren Mitschülern ausgelacht und hat Schwierigkeiten Anschluss zu finden. Als sie erfährt, dass sie jetzt auch noch eine auffällige feste Zahnspange bekommen soll, bricht sie in Tränen aus. Glücklicherweise haben ihre Eltern Bracketumfeldversieglung - gesundheitlicher AspektDer 12-jährige Julian soll aufgrund einer Zahnfehlstellung eine feste Zahnspange bekommen. Daraufhin recherchierte seine Mutter im Internet und fand heraus, dass das Risiko eine Karies zu entwickeln, sehr hoch ist, denn über 60 % aller Patienten mit festen Zahnspangen sollen Karies davontragen. Eine |
Wissenswertes Für wen ist die Zahnzusatzversicherung?Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt. Die Absicherung ist bereits für Kinder ab dem 3. Lebensjahr sinnvoll. Was ist durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt?Der Grad der Zahnfehlstellung wird in sogenannte „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ eingeteilt (KIG). KIG 1 bezeichnet eine sehr leichte Fehlstellung, KIG 5 hingegen eine sehr starke. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Leistungen in den KIG-Gruppen 3-5, nicht jedoch in den ersten beiden Gruppen. Zudem werden in den Gruppen 3-5 auch nur unbedingt notwendige Maßnahmen bezahlt. Wann liegt eine Schulunfähigkeit vor?Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student am Schulunterricht bzw. Studium zu mindestens 50 % teilzunehmen, so liegt Schulunfähigkeit vor. Folgendes ist u.a. mit der Zahnzusatzversicherun versicherbar:KIG 1-2: leichte Fehlstellungen KIG 3-5: ausgeprägte Zahnfehlstellungen Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der Uahnzusatzversicherung?Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Welche Ereignisser sind u.a. nicht durch die Zahnzusatzversicherung versichert?Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert. Wann beginnt der Versicherzungsschzut der Zahnzusatzversicherung?Die allgemeinen Wartezeiten betragen für Zahnzusatzversicherungen in der Regel drei Monate – vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche acht Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert. |
Vorsorge durch die Eltern PrivathaftpflichtLeben Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob deine Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Deine Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern. Kranken- und PflegeschutzIn der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. TodesfallschutzWenn dir etwas zustößt, verliert deine Familie nicht nur einen geliebten Menschen, möglicherweise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf die Hinterbliebenen zu. Zur finanziellen Unterstützung hinterbliebener Kinder leistet die Deutsche Rentenversicherung zwar die sogenannte Waisenrente regelmäßig mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, jedoch gleicht diese Rente nur einen Bruchteil eines notwendigen Unterhaltes aus. Die Halbwaisenrente (wenn noch ein Elternteil lebt) beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente (wenn kein Elternteil mehr lebt) 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die durchschnittliche Höhe bezogener Halbwaisenrenten in Deutschland liegt derzeit bei 204 Euro, die Vollwaisenrente liegt durchschnittlich bei 428 Euro – der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. ArbeitskraftabsicherungNicht weniger wichtig ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. PflegeergänzungAuch über das Thema Pflegebedürftigkeit sollte bereits nachgedacht werden. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge AltersvorsorgeDie gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um deinen Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. |
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