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Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer – es wird gestohlen. Gerade bei modernen Rädern und E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann in voller Höhe abgesichert ist.
Schadenbeispiele DiebstahlHerr Stark fährt morgens regelmäßig mit seinem Rad zum Bahnhof, um von dort mit dem Zug zur Arbeit zu gelangen. Das Rad befestigt er solange mit einem eigenständigen Kettenschloss an einem Fahrradständer. Als er eines Tages durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Dank seiner Fahrradversicherung ist auch der einfache Diebstahl (außerhalb von verschlossenen Räumen) abgesichert. TeildiebstahlWährend einer sonntäglichen Fahrradtour macht Frau Müller in einem Biergarten halt. Ihr Fahrrad sichert sie vorschriftsgemäß am dafür vorgesehenen Fahrradständer. Als sie nach einer AkkuschadenFrau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro. Glücklicherweise übernimmt der Versicherer die Kosten. VerkehrsunfallHerr Meyer ist mit seinem Rad auf dem Weg zur Arbeit. Bei einem Abbiegevorgang unterschätzt er die Geschwindigkeit eines herannahenden Autos und nimmt diesem die Vorfahrt. Geistesgegenwärtig stößt sich Herr Meyer in letzter Sekunde vom Rad. Glücklicherweise zog er sich lediglich kleine Schürfwunden zu – das Fahrrad jedoch erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. PanneWährend ihres Urlaubs möchte Frau Schmidt eine einwöchige Radtour von insgesamt 300 km bewältigen. Am dritten Tag jedoch, in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit, stürzt sie in einer steilen Linkskurve und ihr Rad rutscht einen Abhang hinunter. Glücklicherweise schickt die 24-Stunden-Hotline des Versicherers umgehend Pannenhelfer, die das Fahrrad bergen können. Da eine Weiterfahrt mit dem völlig demolierten Rad nicht mehr möglich ist, bekommt sie ein Ersatzfahrrad gestellt und kann ihre Tour wie geplant fortsetzen. |
Drohnen sind wie jedes andere Luftfahrzeug versicherungspflichtig!
Nur dann, wenn die Privathaftpflichtversicherung eine entsprechende Regelung beinhaltet, benötigt es zum privaten Gebrauch der Drohne keine gesonderte Versicherung.
Immer dann, wenn die Drohne – wie auch immer – gewerblich benutzt wird, benötigt es einen gesonderten Haftpflichtschutz. Hier genügt es bereits, dass du gegen ein Honorar z. B. Bilder vom Nachbarhaus oder Luftaufnahmen für das Imagevideo der Gemeinde erstellst. Bitte hierbei nicht leichtsinnig sein!
Die Rechtsschutzversicherung ist das fachliche Gegenstück zur Haftpflichtversicherung.
Hier ist weiterhin zu beachten, dass Luftfahrzeuge nicht automatisch gedeckt sind und ausdrücklich eingeschlossen werden müssen, da diese Deckung in allererster Linie für zulassungs- und versicherungspflichtige Straßenfahrzeuge gedacht ist. Da einzelne Rechtsschutzversicherungen entgegen der Einstufung als Luftfahrzeug aber auch Deckung über einen Privat-Rechtsschutz bieten würden, können wir leider nur empfehlen, beim Versicherer konkret anzufragen und ggf. um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.
Grundsätzlich ist deine Drohne auch nicht über die Hausratversicherung versichert.
Die Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV für die Hausratversicherung sehen hier einen Ausschluss von Luftfahrzeugen unabhängig von deren Versicherungspflicht vor. Neuere leistungsstarke Bedingungswerke nennen Drohnen und weitere Flugmodelle aber explizit unter den versicherten Sachen.
Drohnenversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch des Fluggeräts Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch |
Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer – es wird gestohlen. Gerade bei modernen Rädern und E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann in voller Höhe abgesichert ist.
Schadenbeispiele DurchschussNach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden Pkw. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines Fahrzeugs geltend. VerwechslungAuf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss ihm in die Hand. Der Geschädigte forderte Spaziergang Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. VerfolgungDer Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. HochsitzBeim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt. |
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