"Du fragst dich, wann du deiner Versicherung deinen Umzug melden solltest? Na sofort, denn beide Wohnungen sind innerhalb dieser Zeit versichert!" - Frank Walloschek |
Ihr wollt in einen neuen Lebensabschnitt starten und zusammenziehen? Trotz der ersten aufregenden Zeit solltet ihr dabei auch an deine Versicherungsangelegenheiten denken, denn hier gibt es einiges zu beachten. Überprüft unbedingt eure Versicherungen, denn ihr könnt bares Geld sparen; es kann jedoch auch möglich sein, dass ihr den ein oder anderen Versicherungsschutz entsprechend anpassen müsst.
Beim Zusammenlegen von zwei Haushalten kann man schnell Gefahr laufen, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Bei einem Umzug sollte außerdem daran gedacht werden, die Versicherer hierüber zu informieren. Teilt allen Gesellschaften die neue Adresse mit.
Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern.
Versicherungen checken HausratversicherungAuch eure Hausratversicherungen können nun „zusammenziehen“. Denn als Paar, das in eine gemeinsame Wohnung zieht, genügt eine HaftpflichtversicherungAuch eure Haftpflichtversicherungen lassen sich zusammenlegen. Hierfür muss der Partner in die Police nachgetragen werden. Der einzige Nachteil ist hierbei jedoch: Schäden, die sich das Paar gegenseitig zufügt, sind mit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung in der Regel nicht mitversichert. RechtsschutzversicherungAuch bei der Rechtsschutzversicherung kann der Partner in die bestehende Police aufgenommen werden. Bei den meisten Versicherern ist dies auch ohne Heirat möglich und es genügt eine Partnerschaft. KFZ-VersicherungSofern ihr euch neben der Wohnung noch ein Auto teilt, kann dies Auswirkungen auf die Prämie und euren Versicherungsschutz haben. |
Versicherungen anpassen RisikolebensversicherungDiese Versicherung ist explizit und ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt. Der Versicherer schüttet im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese muss natürlich ausreichend hoch sein, um laufende Verpflichtungen zu begleichen respektive einen finanziellen Schutzschirm zu schaffen. Spätestens beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie oder wenn ein Kind unterwegs ist, solltet ihr auf diesen wertvollen Schutz nicht mehr verzichten. Tipp: Da Unverheiratete im Vergleich zu Eheleuten nur einen winzigen Freibetrag für die Erbschaftssteuer haben, empfiehlt sich eine gegenseitige Absicherung „über Kreuz“: Du bist Versicherungsnehmer eines Vertrags und dein Partner die versicherte Person; das Bezugsrecht läuft auf dich. So kommt es im Todesfall des Partners zu einer steuerfreien Versicherungsleistung. Dein Partner macht ebenfalls einen Vertrag, bei dem es umgekehrt gemacht wird. So fällt nie Erbschaftssteuer an. UnfallversicherungAuch bei der Unfallversicherung genügt prinzipiell eine gemeinsame Police. Hier ist aber der Preis ausschlaggebend. Einige Versicherer bieten Rabatte an, die einen gemeinsamen Vertrag letztendlich günstiger machen. Es gibt jedoch auch Versicherer, bei denen Einzeltarife im Endeffekt preiswerter sind. Zudem lassen sich Einzelverträge flexibler an die Lebensumstände anpassen. PersonenversicherungIndividuelle Versicherungen, so wie sie alle Personenversicherungen sind, solltet ihr aber nicht immer zusammenlegen. Bei den meisten WohngebäudeversicherungSonderfall: Welche Versicherung muss ich nach einer Trennung anpassen?Im Prinzip gilt bei einer Trennung das Gleiche wie beim Zusammenziehen – nur eben umgekehrt: Hinsetzen und die Versicherungen Bezugsrechte prüfen! Hinweis: Die „Über-Kreuz Risikolebensversicherung“ hat den Nachteil, dass man darauf keinen Einfluss mehr hat, sobald man als versicherte Person aus dem Vertrag des Ex-Partners genommen worden |
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