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Gemeinsamer Versicherungsschutz
 

Welche Versicherungen benötigen wir für einen gemeinsamem Versicherungsschutz?

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"Du fragst dich, wann du deiner Versicherung deinen Umzug melden solltest? Na sofort, denn beide Wohnungen sind innerhalb dieser Zeit versichert!" - Frank Walloschek


Ihr wollt in einen neuen Lebensabschnitt starten und zusammenziehen? Trotz der ersten aufregenden Zeit solltet ihr dabei auch an deine Versicherungsangelegenheiten denken, denn hier gibt es einiges zu beachten. Überprüft unbedingt eure Versicherungen, denn ihr könnt bares Geld sparen; es kann jedoch auch möglich sein, dass ihr den ein oder anderen Versicherungsschutz entsprechend anpassen müsst.
Beim Zusammenlegen von zwei Haushalten kann man schnell Gefahr laufen, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Bei einem Umzug sollte außerdem daran gedacht werden, die Versicherer hierüber zu informieren. Teilt allen Gesellschaften die neue Adresse mit.
Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern.

Versicherungen checken

Haus­rat­ver­si­che­rung

Auch eure Haus­rat­ver­si­che­rungen können nun „zusammenziehen“. Denn als Paar, das in eine gemeinsame Wohnung zieht, genügt eine
Haus­rat­ver­si­che­rung. Prüft, wer von euch beiden die ältere Police hat, denn der älteste bestehende Vertrag hat „Überlebensrecht“.
Die Versicherung kann dann problemlos an die neue Wohnung angepasst werden. Hierbei solltet ihr auf jeden Fall eure Versicherungssumme dahingehend prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist.
Zieht ihr beispielsweise in eine größere Wohnung, könntet ihr sonst schnell unterversichert sein. Passt eure Versicherungssumme also gegebenenfalls an. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben. Die übrige Hausratpolice kann in der Regel problemlos gekündigt werden.
Für die Dauer des Umzugs greift eure Haus­rat­ver­si­che­rung sowohl für die alte als auch die neue Wohnung. So seid ihr auch während des Umzugs komplett abgesichert. In der Regel greift diese Übergangslösung für einen Monat.
Gut zu wissen: Hat das Paar generell nur eine Haus­rat­ver­si­che­rung, so ist das Hab und Gut des Partners in der neuen Wohnung hier automatisch mitversichert. Aber auch hier gilt es, die Versicherungssumme zu prüfen.

Haft­pflichtversicherung

Auch eure Haft­pflichtversicherungen lassen sich zusammenlegen. Hierfür muss der Partner in die Police nachgetragen werden. Der einzige Nachteil ist hierbei jedoch: Schäden, die sich das Paar gegenseitig zufügt, sind mit einer gemeinsamen Haft­pflichtversicherung in der Regel nicht mitversichert.

 Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Auch bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann der Partner in die bestehende Police aufgenommen werden. Bei den meisten Versicherern ist dies auch ohne Heirat möglich und es genügt eine Partnerschaft.
Die Voraussetzung hierfür ist das gemeinschaftliche Zusammenleben in einer Wohnung. 

KFZ-Versicherung

Sofern ihr euch neben der Wohnung noch ein Auto teilt, kann dies Auswirkungen auf die Prämie und euren Versicherungsschutz haben.
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft sind jedoch meist prämienneutral mitversichert. In jedem Fall solltet ihr eurem Versicherer immer weitere Kfz-Nutzer mitteilen. Gerade, wenn sich der zusätzliche Fahrer noch im „kritischen Alter“ befindet, kann auch die Kfz-Versicherung sehr viel teurer werden.
Wechselt ihr jedoch euren Wohnort, so hat dies meist auch Auswirkungen auf euren Kfz-Beitrag – aus zweierlei Gründen: Zum einen ist
der Beitrag von der regionalen Einstufung eures Wohnorts abhängig. Zieht man in eine andere Stadt, kann der Beitrag teurer, aber eventuell sogar günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahrt ihr deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, könnt ihr dies unter der
jährlichen Fahrleistung eures Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf euren Beitrag. Bedenkt also diese Veränderungen bei einem etwaigen Umzug.


Versicherungen anpassen

Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Diese Versicherung ist explizit und ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt. Der Versicherer schüttet im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese muss natürlich ausreichend hoch sein, um laufende Verpflichtungen zu begleichen respektive einen finanziellen Schutzschirm zu schaffen. Spätestens beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie oder wenn ein Kind unterwegs ist, solltet ihr auf diesen wertvollen Schutz nicht mehr verzichten.
Mit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung könnt ihr euch als Paar gegenseitig absichern. Man wünscht es zwar niemandem, aber trotzdem
passieren schwere Unfälle, Krank­hei­ten oder andere Umstände, die zu einem frühzeitigen Ableben führen, immer wieder.

Tipp: Da Unverheiratete im Vergleich zu Eheleuten nur einen winzigen Freibetrag für die Erbschaftssteuer haben, empfiehlt sich eine gegenseitige Absicherung „über Kreuz“: Du bist Versicherungsnehmer eines Vertrags und dein Partner die versicherte Person; das Bezugsrecht läuft auf dich. So kommt es im Todesfall des Partners zu einer steuerfreien Versicherungsleistung. Dein Partner macht ebenfalls einen Vertrag, bei dem es umgekehrt gemacht wird. So fällt nie Erbschaftssteuer an.

Unfall­ver­si­che­rung

Auch bei der Unfall­ver­si­che­rung genügt prinzipiell eine gemeinsame Police. Hier ist aber der Preis ausschlaggebend. Einige Versicherer bieten Rabatte an, die einen gemeinsamen Vertrag letztendlich günstiger machen. Es gibt jedoch auch Versicherer, bei denen Einzeltarife im Endeffekt preiswerter sind. Zudem lassen sich Einzelverträge flexibler an die Lebensumstände anpassen.
Da für gewöhnlich nur eine Person Versicherungsnehmer ist, erhält diese auch z. B. die Invaliditätsleistung für den mitversicherten Partner. Diese leitet er natürlich für alle nötigen Anschaffungen etc. weiter. Und dann wird Schenkungssteuer fällig. Auch hier sind Unverheiratete gegenüber Eheleuten hinsichtlich des Steuerfreibetrags im Nachteil.
Man kann das Problem nun derart lösen, dass generell jeder Erwachsene einen eigenen Unfallvertrag abschließt oder aber man berücksichtigt die zu erwartende Steuerlast bei der Höhe der Absicherung. Diese ist ja – von den Höchstsummen eines Versicherers einmal abgesehen – frei wählbar.

Per­sonenversicherung

Individuelle Versicherungen, so wie sie alle Per­sonenversicherungen sind, solltet ihr aber nicht immer zusammenlegen. Bei den meisten
Per­sonenversicherungen ist das auch schlichtweg nicht möglich. Eine
Berufs­unfähig­keitsversicherung beispielsweise ist keine Police von der Stange. Diese Absicherung ist individuell auf die versicherte Person zugeschnitten, weshalb ein Zusammenlegen nicht denkbar ist. Alter, Beruf, Einkommen, die gewünschte Rente sowie der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sind hier ausschlaggebend.

Wohngebäudeversicherung

Sonderfall: 
Zieht ihr gemeinsam von der Wohnung in ein Haus oder vom Haus in ein gemeinsames Haus, gilt es, einige Dinge zu beachten: Anders
als bei der Haus­rat­ver­si­che­rung könnt ihr eure Wohngebäudeversicherung nicht „mitnehmen“, denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht immer auf den Käufer der Immobilie über. Nor­malerweise muss der Verkäufer das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men darüber unterrichten. Verlasst euch jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmt die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Welche Versicherung muss ich nach einer Trennung anpassen?

Im Prinzip gilt bei einer Trennung das Gleiche wie beim Zusammenziehen – nur eben umgekehrt: Hinsetzen und die Versicherungen
auseinandernehmen.
Bei einer Trennung zieht das Ex-Paar meist in
eine oder zwei neue Wohnungen. Aus einem gemeinsamen Haushalt werden wieder zwei eigenständige Haushalte. Daher benötigt auch
jeder Haushalt wieder separate Versicherungsverträge. Prüfe diesbezüglich, welche Versicherungen auf deinen Namen oder auf den Namen des Ex-Partners laufen. Lasse bei Hausrat-, Haft­pflicht und Rechts­schutz­ver­si­che­rung den Wohnort und den Begünstigten entsprechend anpassen oder schließe eine komplett neue Versicherung ab, falls dein Ex-Partner Versicherungsnehmer war.
Habt ihr Kinder? Dann muss die Familien-Police immer im Haushalt, in dem die Kinder leben, sein. Der jeweilige Ex-Partner kann dann in
eine Single-Police wechseln. In manchen Fällen kann es sich lohnen, eine Aufspaltung der gemeinsamen Police zu erfragen. 

Bezugsrechte prüfen!
Beim Großteil der Versicherungen, die eine Leistung bei einem Todesfall vorsehen, kann das Bezugsrecht frei nach deinen Wünschen
vergeben werben. Wie viele Per­sonen du in das Bezugsrecht aufnimmst und welcher Beitrag an welche Person ausgezahlt werden soll, kannst du individuell festlegen. Gerade deshalb ist es äußerst wichtig, die
Bezugsrechte regelmäßig zu kontrollieren. Der Versicherer muss sich im Todesfall an das von dir ausgesprochene Bezugsrecht halten –
auch, wenn du mit der eingetragenen Person nicht mehr zusammen bist oder eventuell gar keinen Kontakt mehr hast.
Typische Verträge mit freien Bezugsrechten sind:
• Unfall­ver­si­che­rung,
• Risiko­lebens­ver­si­che­rung,
• Ster­be­geldversicherung,
• Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Hinweis: Die „Über-Kreuz Risiko­lebens­ver­si­che­rung“ hat den Nachteil, dass man darauf keinen Einfluss mehr hat, sobald man als versicherte Person aus dem Vertrag des Ex-Partners genommen worden
ist. Es empfiehlt sich, dieses Thema zeitig nach der Trennung anzugehen und auf eine Auflösung des Vertrags zu pochen, bevor der Ex auf „dumme Gedanken“ kommt.


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