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Kranken­zusatz­ver­si­che­rung
 

Gesundheitsvorsorge

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Gesundheitsversicherungen sind heutzutage von essenzieller Bedeutung, um dich vor den finanziellen Lasten im Zusammenhang mit medizinischen Kosten zu schützen. Zusätzlich, ob in Form staatlicher oder privaten Systeme, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des Zugangs zu erstklassiger Gesundheitsversorgung. 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungAmbulante VersorgungStationäre Versorgung

PflegezusatzversicherungKranken­ver­si­che­rung PKV | GKV


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

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Der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile. Gerade wenn du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du deine Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an dein Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Schadenbeispiele

Zahnersatz

Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss.
Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Beispielrechnung:

Vorsogeuntersuchung

Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Der Zahnarzt rät zu Inlays, da es sich um größere Kauflächen handelt. Auf Herrn F. kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss er selber bezahlen. Glücklicherweise hat Herr F. eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgeschlossen, die auch für Inlays aufkommt.


Wissenswertes

Für wen ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist durch die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung versichert? 

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zahlt nur einen Bruchteil der Behandlungskosten für Zusatzleistungen wie hochwertigen Zahnersatz oder zahnmedizinische Prophylaxe. Die Differenz – der sogenannte Eigenanteil – kann mittels einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgefangen werden.

Folgendes ist u.a. durch die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung versicherbar

Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate, Prophylaxe
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung? 

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mitversichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung - Ambulant

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Der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile. Gerade wenn du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du deine Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an dein Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Schadenbeispiele

Heilpraktiker

Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet. 

Sehhilfen

Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für den ambulanten Bereich hätte er zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten. 


Wissenswertes

Für wen ist die ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist durch die ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versichert? 

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. mit der ambulanten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versicherbar

Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel 

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der ambulanten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung? 

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht durch eine ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung mitversichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert. Möchtest du beispielsweise eine Chefarztbehandlung genießen oder, dass deine Zuzahlung im Krankenhaus übernommen wird, ist dir ein stationärer Zusatztarif zu empfehlen.


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung - Stationär

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Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung bei einem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bietet viele Vorteile. Gerade wenn du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du deine Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an dein Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Schadenbeispiele

Krankenhausaufenthalt

Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ
auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.

Behandlung durch einen Spezialisten

Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode.
Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.


Wissenswertes

Für wen ist die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist durch die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versichert? 

Mit einer stationären Zusatzversicherung wirst du im Krankenhaus deiner Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Du liegst im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kannst die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. mit der stationären Kranken­zusatz­ver­si­che­rung versicherbar

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge der stationären Kranken­zusatz­ver­si­che­rung? 

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:
Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht durch die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung mitversichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der stationären Kranken­zusatz­ver­si­che­rung?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.


Pflegezusatzversicherung

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Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,6 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z. B. Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!

Schadenbeispiele

Pflegeheim

Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau K. alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und die Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.

Schlaganfall

Herr M. ist 40 Jahre alt und hat vor Kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar. 



 

 

 

Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst

Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt.
Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer...) zu berücksichtigen.
Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.


Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI) - gilt für Pflegegrad 1-5

Leistungsbeispiel

Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.612,80 €. Von ihrer gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.363,00 €.
In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 249,80 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.

 

 

 

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Ab dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse – für eine stationäre Pflege – zusätzlich einen prozentualen Leistungszuschlag (für die Pflegegrade 2 bis 5), bezogen auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Höhe des Leistungszuschlags ist von der bisherigen Dauer der vollstationären Pflege abhängig:
• bis 12 Monate: 5 %
• mehr als 12 Monate: 25 %
mehr als 24 Monate: 45 %

• mehr als 36 Monate: 70 % des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

* beispielhafte Berechnung für eine vollstationäre Pflege von mehr als 24 Monaten (45 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils von 911 €)

 

 

 


Wissenswertes

Für wen ist die Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte. 

Was ist durch die Pflegezusatzversicherung versichert? 

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tages­geldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.Pfle­ge­ren­ten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pfle­ge­ren­tenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Kranken­ver­si­che­rungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Kranken­ver­si­che­rungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pfle­ge­ren­tenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.

Wie berechnet sich die Prämie der Pflegezusatzversicherung? 

Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:
• Höhe der Absicherung
• Eintrittsalter
• Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages

Was leistet die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung?

Bei der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung wird unterschieden zwischen häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt.

Wie erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad?

Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest.
Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich der Versicherer bei der Einstufung in einen Pflegegrad entweder nach dem MDK oder er legt seine eigenen Kriterien zugrunde.

 


Kranken­ver­si­che­rung

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private Kranken­ver­si­che­rung / private Krankenvollversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur eine Grundversorgung bieten.

Wissenswertes 

Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung möglich?

Per­sonen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wer allerdings keine Kranken­ver­si­che­rung hat und der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 € fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2023 unter 59.850 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.



Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Wusstest du, dass du deine Krankenkasse frei wählen kannst?
Wir haben uns bewusst für eine Partnerschaft mit der HEK – Hanseatische Krankenkasse entschieden.

Versicherte genießen erstklassige Leistungen und erhalten sogar jährlich einen Zuschuss für eine private Zusatzversicherung – im ersten Jahr sogar bis zu 300 Euro.
Zusätzlich ist eine jährliche Beitragsrückerstattung von bis zu 600 Euro möglich, wenn Du über die Vorsorge hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmst.

Entscheiden dich für deine Gesundheit.
Hier kannst du einfach und sicher Mitglied werden.

Informationen zur Beitragserhöhung 2024



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt dich die Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls du aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Eine Krankentagegeldversicherung in Verbindung mit deiner Berufs­unfähig­keitsversicherung ist dringend zu empfehlen. Denn was auch immer die Ursache ist, nicht mehr arbeiten zu können,  musst du in jedem Fall mit einem Verdienstausfall rechnen. Deine BU leistet nur, wenn du tatsächlich berufsunfähig bist. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel kein Leistungsanspruch. Du benötigst daher einen doppelten Schutz, um deinen Verdienstausfall auffangen zu können.
Die Krankentagegeldversicherung schützt dich für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung schützt dich für den Fall der Berufs­unfähig­keit. Beide Versicherungen ergänzen sich somit optimal und sichern dich komplett ab.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung dringend zu empfehlen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

 


Zusammenfassung


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahnzusatzversicherung

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar: Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz...mehr ]


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt. Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbetei...mehr ]


Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürft...mehr ]


Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt. Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelne...mehr ]


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich. Die...mehr ]


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