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Es ist sicher keine Neuigkeit: Die Gesetzliche Rente reicht nicht!
Im Durchschnitt erhalten aktuelle Rentner keine 1.200 € im Monat. Frauen sind hier – bedingt durch Erziehungszeiten und eine höhere Quote an Arbeit in Teilzeit – in der Regel noch schlechter gestellt. Nur selten erhalten sie mehr als 800 € monatlich. Im bestmöglichen Fall kannst du nach heutigem Stand mit maximal 60 bis 65 % deines derzeitigen Nettoeinkommens rechnen. Dieser bestmögliche Fall setzt aber voraus, dass dir Phasen der Arbeitslosigkeit, längeren Krankheit, Erziehungszeiten, Pflegezeit für Angehörige etc. erspart bleiben.
Weiterhin darf dein Einkommen keine Schwankungen nach unten erfahren – und bis zum 67. Lebensjahr wirst du voraussichtlich auch arbeiten müssen. Wenn du diese Bedingungen nicht
erfüllst, musst du zumindest 45 Versicherungsjahre nachweisen (in der Regel Arbeitsjahre), damit der vorzeitige Ruhestand nicht mit Rentenkürzungen bestraft wird. Wer kann in der heutigen Zeit all diese Hürden nehmen? Weder bei den Akademikern noch bei den Arbeitern wird man dies als Regelfall antreffen. Die Zahl, die dir in der jährlichen Renteninformation prognostiziert wird, geht also von Rahmenbedingungen aus, die man nicht mehr als selbstverständlich ansehen kann. Die Realität im Alter muss daher etwas magerer eingeschätzt werden – schon, damit du eine gewisse Planungssicherheit für deinen Ruhestand hast.
Der Staat selbst weist bereits heute darauf hin, dass für das Alter gespart werden muss. Der Staat selbst warnt, dass Renten künftig noch niedriger ausfallen werden. Eine solche Offenheit erlebt man seitens der Politik eigentlich nur in Krisenzeiten – und mit Blick auf die Rente befinden wir uns auch bereits seit Jahren in einer solchen.
Im Kern funktioniert unsere gesetzliche Rente so: Viele Beitragszahler zahlen heute ein, damit – ebenfalls heute – die Rente der Ruheständler davon gezahlt werden kann. Rücklagen, die evtl. sogar durch Investition „von alleine“ wachsen können, sind in unserem Rentensystem gar nicht vorgesehen. Was rein geht, geht auch umgehend wieder raus.
Das System wurde noch unter Reichskanzler Bismarck eingeführt, also in einer Zeit, in der viele Kinder geboren wurden und der Ruhestand „dank geringerer Lebenserwartung“ nur einige Jahre dauerte.
Seit mehreren Jahrzehnten hinkt die Funktionalität dieses Systems vor allem aus diesen Gründen:
• Verbreitete Niedriglohnjobs, gebrochene Erwerbsbiografien und späte Berufseinstiege führen bei zahlreichen Versicherten zu niedrigen Renten
• Ständig steigende Lebenserwartung (allein von 1980 bis 2014 stieg diese um ganze fünf Jahre!)
• Dauerhaft niedrige Geburtenrate (dadurch weniger junge Menschen, wodurch der Anteil der alten Menschen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls stetig steigt)
Das System wird mittels massiver Bezuschussung aus Steuergeldern am Leben gehalten. Dabei wird es wohl auch bis auf Weiteres bleiben, da wohl keine Regierung den Kraftakt eines Systemwechsels auf sich nehmen wird.
Fakt bleibt auf jeden Fall: Wer im Ruhestand mindestens die heutige Lebensqualität genießen möchte, muss selbst für das Alter sparen.
Grundlagen Für das Alter sparen - aber wie?Im ersten Schritt ist es erst einmal egal, wie man fürs Alter spart. Sparbuch, Tagesgeldkonto, Fondssparplan, Rentenversicherung etc. – Hauptsache du baust fürs Alter einen Kapitalstock auf, aus dem die bescheidene Altersrente aufgestockt werden kann, damit diese auch fürs tägliche Leben ausreicht. Ein kleines Steuer"geschenk" des StaatsDer Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und sehr stark (Riester- und Basisrente sowie betriebliche Altersvorsorge), was bei klassischen Sparformen und Kapitalanlagen nicht der Fall ist. Doch auch bei der flexiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung Ist Altersvorsorge also ein Versicherungsthema?Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen. Können die anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen unter Umständen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €. Lebenslanger (Versorgungs-)Lücken-Schluss gefällig?Der zweite Unterschied, den wir feststellten können, liegt in der Verrentung. |
Rentenversicherungsarten Die Klassische RentenversicherungDie klassische Rentenversicherung ist – im positiven Sinne – der Dinosaurier unter den Varianten der privaten Rentenversicherung. Gefühlt gab es diese Lösung schon immer – real aber schon weit vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Deine Sparbeiträge fließen hier in den Deckungsstock des gewählten Versicherungsunternehmens. Dort wirst du mit aktuell 0,25 % Garantiezins verzinst. Da der Versicherer mit deinem Geld arbeitet, ist er bestrebt, insgesamt einen Ertrag zu erwirtschaften, der über dem Garantiezins liegt. Hieraus resultieren die Überschüsse, die ebenfalls mit in deinen Vertrag einfließen. Die durchschnittliche laufende Verzinsung, die ein Rentenversicherungsvertrag erwirtschaften kann, liegt derzeit bei ca. 2,26 % p. a. Die klassische Rentenversicherung unterliegt einer Die FondsrentenversicherungDie fondsgebundene Rentenversicherung geht einen anderen Weg als ihre kapitalbildende Schwester. Hier erfolgt die Anlage in Fonds, die Hybride RentenversicherungHier wird versucht „das Beste aus beiden Welten“ miteinander zu kombinieren. Hybride Renten bieten in der Regel eine garantierte |
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Maximale Flexibilität Rente oder KapitalabfindungAm Ende der Laufzeit kannst du dich entscheiden, ob du die lebenslange Rente haben möchtest oder doch lieber eine einmalige Kapitalabfindung. Argumente gibt es für beide Auszahlungsvarianten. Mit der Guthaben der privatenRentenversicherung als Sicherheit hinterlegenPlanst du größere Anschaffungen, wie z. B. den Erwerb einer Immobilie, wirst du Sicherheiten für den Kreditgeber erbringen müssen. Das Guthaben einer privaten Rentenversicherung kann in vollem Umfang als Sicherheit verpfändet werden. Übrigens: Immobilienfinanzierungen können in der Regel auch direkt über einen Lebensversicherer abgewickelt werden. Beleihung | Entnahme | Vorzeitige Kündigung der privaten RentenversicherungNatürlich kann es vorkommen, dass man im Lauf der Jahre auch einmal in eine finanziell prekäre Situation gerät. Auch hier lässt dich die private Rentenversicherung nicht im Stich. Grundsätzlich bietet nahezu jeder Versicherer seinen Kunden die Möglichkeit, ein Policendarlehen bis zur Höhe des Guthabens aufzunehmen (Bonität vorausgesetzt). Wie einen Bankkredit kannst du dann in vereinbarten Raten tilgen ohne dabei deine Altersvorsorge in Gefahr zu bringen. Im Regelfall kannst du während der Ansparzeit deines Vertrags auch über Teile des Guthabens verfügen (z. B. durch Entnahme oder Teilkündigung) oder – wenn es gar nicht anders geht, den kompletten Vertrag auflösen. Beachte hierbei bitte die steuerlichen Konsequenzen. Flexibilität des Beitrags | Sonderzahlungen deiner privaten RentenversicherungAuch der vereinbarte Monatsbeitrag deiner privaten Rentenversicherung ist nicht unveränderbar. Je nach deinen Vorstellungen und Möglichkeiten kannst du ihn an neue Bedürfnisse oder Situationen anpassen. Mit Sonderzahlungen in den Vertrag kannst du das Ablaufergebnis steigern. |
Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht!
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr.
Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.
Zielgruppen Selbständige und FreiberuflerDiese Zielgruppe erhält mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Gutverdienende AngestellteSie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. Ältere Angestellte und SelbständigeSie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung. |
Im Jahr 2021 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,6 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalen“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.
Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50 % wachsen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Kosten bei häuslicher Pflege durch einen PflegedienstDie Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche,Transfer...) zu berücksichtigen. Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
Kosten bei vollstationärer Pflege im PflegeheimReichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen. Können die anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €. Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt ist.
Pflegerente mit laufendem BeitragJe nach Absicherungsbedarf zahlst du monatlich einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein. Die Leistungszahlung im Pflegefall erfolgt dann abhängig vom Pflegegrad, in den du eingestuft wurdest und der Höhe der vereinbarten Pflegerente. Pflegerente gegen EinmalzahlungDu bekommst eine Lebensversicherung ausgezahlt oder ein Festgeldkonto steht vor der Auflösung? |
Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Solltest du einmal in Geldnot sein, kannst du den Vertrag aufheben und erhälst den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen.
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht!
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein.
Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner.
Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer.
Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen und das möglichst frühzeitig!
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in deiner Steuererklärung absetzbar.
Grundlagen "Geschenke" vom StaatJeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Kindergeld erhalten wird. ZulagenberechtigungenMan unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Unmittelbar zulagenberechtigt sind grundsätzliche alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte „erwerben“, wie z. B.: Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören. Auch hier gilt der Sockelbeitrag von 60 € im Jahr. Nicht zulagenberechtigt sind Lohnt sich "riestern"?Beispiel 1
Von den 1.200 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 725 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 475 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 39,58 %). Beispiel 2 Von den 2.100 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.265 € selbst aufbringen. Die zusätzlichen 835 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 39,76 %) Beispiel 3 Alleinstehende mit einem Bruttojahresgehalt ab 16.800 € und Verheiratete ohne Kinder ab 32.000 € erzielen aus dem Sonderausgabenabzug einen Steuervorteil, der die Zulagen übersteigt. Von den 1.600 €, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, muss der Versicherte lediglich 1.054€ selbst aufbringen. Die zusätzlichen 546 € „bezuschusst“ der Staat (Förderquote: 34,13 %). * Annahmen für die Berechnung: 35 Jahre Laufzeit des Riester-Vertrages, keine Zusatzversicherungen im Vertrag eingeschlossen, „klassische“ Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock des Versicherers, dynamische Rentenbezugsform, Überschüsse können grundsätzlich nicht garantiert werden. |
Bei Zahlung des vollen Eigenbeitrags ist es in vielen Fällen möglich, über die Zulagen hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile zu erzielen (dazu sogleich mehr).
Sparer, die bereits „riestern“, dürfen seit 2010 das angesparte Kapital komplett für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen (sog. Wohnriester). Auch Teilentnahmen sind möglich. Anders als bei herkömmlichen Riester-Verträgen wandern die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen nicht auf ein Sparkonto, sondern fließen in die Tilgung des Darlehensvertrags.
Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an. Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto für den „Wohn-Riesterer“ angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde, erfasst. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
"Vorab möchten ich betonen, dass FinParO die Wohn-Riester als Altersvorsorge nicht empfiehlt. Vollständigkeitshalber ist es dennoch aufgeführt und du kannst dir dein eigenes Bild darüber bilden." - Frank Walloschek |
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente wird nicht reichen.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner.
Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zwingend zusätzlich vorsorgen. Die Notwendigkeit privater Altersvorsorge ist vielen Bürgern bewusst. Für viele davon stellt das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung einen wesentlichen Pfeiler der privaten Vorsorge dar, um im Alter mietfrei leben zu können.
Mit Einführung der sog. Riester-Rente hat Vater Staat eine Möglichkeit geschaffen, die dir hierbei helfen kann.
Die Riester-Rente zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Grundlagen Wer kann riestern?Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den ZulagenberechtigungenUnmittelbar zulagenberechtigt sind grundsätzliche alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte „erwerben“, wie z. B. Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören. Auch hier gilt der Sockelbeitrag von 60 € im Jahr. Nicht zulagenberechtigt sind Nur bei neuerwerb einer Immobilie?Vor 2014 war Wohnriester tatsächlich primär auf den Neuerwerb einer selbst zu nutzenden Immobilie ausgelegt und an einige teils unsinnige Regeln gebunden. Seit 2014 hat der Gesetzgeber aber an einigen Punkten nachgebessert. Die Sache mit der SteuerDiese vereinfachte Darstellung der vorangegangenen Seite wird leider auch von vielen Bausparkassen so oder so ähnlich in der Werbung verwendet. Was nicht ganz so deutlich angesprochen wird, ist die steuerliche Behandlung der Leistungen. Bei der Riester-Rente ist das |
Wissenswertes Riester-Rente bei Verkauf oder VermietungDie Riesterförderung muss zurückgezahlt werden, wenn die Wohnung verkauft oder vermietet wird. Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht bestehen, wenn Wie du siehst, gehen diese Ausnahmefälle nur sehr eingeschränkt auf gesellschaftliche Änderungen ein. Kinder müssen berufsbedingt immer öfter auch weiter weg ziehen. Kommst du im Alter nicht mehr so gut alleine zurecht wie früher, können die Kinder meist nicht einfach so alles aufgeben und zu dir ziehen. Umgekehrt, dass du zu einem der Kinder ziehst, wird wahrscheinlicher sein. Riester-Rente nur eingeschränkt empfehlenswertBedenke bitte immer, dass Wohnriester nicht funktioniert, wenn du gar keine Immobilie erwerben bzw. fürs Alter umbauen möchtest |
Versorgungswerke sind Sondersysteme, die die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente für kammerfähige Freiberufler zahlen.
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für die oben genannten Berufsgruppen, um eine Pflichtversorgung gewährleisten zu können. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versorgungswerken. Die zugesagte Rente ist jedoch in der Regel höher als die gesetzliche Rente. Das Versorgungswerk baut Rücklagen auf; von diesen werden dann – anders als bei der gesetzlichen Rente – die entsprechenden Leistungen bezahlt. Hier wird ein Umlageverfahren aus den Einzahlungen der aktuell Berufstätigen vorgenommen.
Das Hauptaugenmerk der Versorgungswerke liegt auf der Altersvorsorge.
Es soll sichergestellt werden, dass die entsprechende Berufsgruppe später von ihrer Rente gut leben kann.
Eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist für Pflichtversicherte vorgeschrieben. Pflichtversicherte sind aber auch gleichzeitig von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Hierzu muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Die Befreiung gilt für Angestellte aber nur, solange sie in dem Beruf, den sie bei Antragsstellung angegeben haben, arbeiten. Bei einem Berufswechsel muss daher ein neuer Antrag gestellt werden.
Um später die Rente aufzubessern, können auch freiwillige Mehrzahlungen geleistet werden. Diese Methode ist üblich und die meisten Versorgungswerke lassen dies auch problemlos zu. Die Einzahlungen werden entsprechend verzinst; zudem werden beständig weitere Gewinne erwirtschaftet. Ein vorgezogener Renteneintritt ab 60 oder 62 Jahren ist ebenso möglich wie ein Aufschub der Rentenzahlung mit rentensteigernder Wirkung. Bei der vorgezogenen Altersrente muss natürlich mit Abschlägen gerechnet werden.
Vorteile Versorgungswerke• eine zum Teil kapitalgedeckte Altersvorsorge; Nachteile Versorgungswerke• Auch Versorgungswerke sind auf stetig neue Beitragszahler angewiesen. |
Wissenswertes Für wen ist das Versorgungswerk?Die meisten freien Berufe müssen in ein Versorgungswerk eintreten. Um was handelt es sich beim Versorgungswerk?Es handelt sich nicht um ein reines Kapitaldeckungsverfahren, sondern um ein „offenes Deckungsplanverfahren“, da die Beiträge künftiger Mitglieder ebenfalls schon in die Kalkulation einbezogen werden. Wie hoch sind meine Beiträge im Versorgungswerk?Die Höhe der Beiträge ist – je nach Versorgungswerk – unterschiedlich; auch der Berechnungsgrundsatz ist mitunter sehr individuell. Die einen orientieren sich am erzielten Einkommen und nehmen davon einen gewissen Prozentsatz als Beitragssatz. Hier entspricht der Prozentsatz oft dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Die anderen fordern einen gewissen Anteil des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem Geringverdiener lässt sich der Beitrag aber oft problemlos einkommensabhängig reduzieren. So ist es auch Berufsanfängern möglich, bezahlbaren Versorgungsschutz zu erhalten. Bist du Angestellter, dann gilt meist der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent. Außerdem hat jeder Arbeitnehmer, der pflichtversichert ist, einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Auch dieser entspricht dem Zuschuss zur gesetzlichen Rente. Reicht eine Mitgliedschaft im Vorsorgewerk als Altervorsorge?Mit der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist der Grundstein deiner Altersvorsorge gelegt. Deine Vorsorge ist damit aber noch nicht komplett vollendet. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung ist hier ausschlaggebend für deinen Pflichtbeitrag. Die BBG liegt im Jahr 2023 in den alten Bundesländern monatlich bei 7.300 Euro und bei 7.100 Euro in den neuen Bundesländern. Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent ergibt das einen Regelpflichtbeitrag von 1357,80 Euro beziehungsweise 1320,60 Euro monatlich. Auch die Versorgungsrente ist also gedeckelt und reicht für Gutverdiener, bei denen der Verdienst oberhalb der BBG liegt, entsprechend nicht aus, um den Lebensstandard halten zu können. Wie wird meine Rente im Versorgungswerk versteuert?Hier gilt das sogenannte Kohortenmodell (wie in der gesetzlichen Rente, also Schicht 1): Die Vorsorgebeiträge können ab dem Jahr 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden und die Rentenleistungen unterliegen ab dem Jahr 2040 der vollen Besteuerung. Der in dem Jahr des Renteneintritts gültige Besteuerungsanteil bleibt für die gesamte Rentendauer erhalten. Versorgungswerk und Riester: Geht das?Wichtig: Eine Riester-Förderung für Pflichtmitglieder in Versorgungswerken ist ausgeschlossen. Dennoch gibt es Tipps und Tricks, wie du dennoch von der staatlichen Förderung profitieren kannst: 1. Mittelbare Förderung: Ist dein Ehepartner riesterförderfähig, so kannst ebenfalls davon profitieren. Du zahlst nur den gesetzlichen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich und erhälst dafür 175 € an staatlicher Zulage. 2. Sozialversicherungspflichtiger Nebenjob: Übst du neben deinem Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit aus, die 520 € monatlich übersteigt, dann bist du voll riesterförderfähig. Beachte: Zu den in der GRV Pflichtversicherten gehören grundsätzlich auch geringfügig beschäftigte Personen, sofern sich diese nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. 3. Freiwillige Mitgliedschaft: Als Angestellter, der im Versorgungswerk aufgrund einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur freiwillig respektive zusatzversichert ist, genießt du auch die komplette Förderung. Krankenversicherung im VersorgungswerkBehalte die Kosten deiner gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter im Blick. Denn: Es darf sich nur günstig in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden, wenn neben der Rente aus dem Versorgungswerk auch eine gesetzliche Rente bezogen wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Versorgungswerke einen umfangreichen Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz. Die meisten Mitglieder eines Versorgerwerks sind privat krankenversichert. Sie sichern sich damit eine sehr gute medizinische Versorgung. Die Beiträge sind unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Bist du gesetzlich krankenversichert, dann musst du im Alter auch bei niedriger Versorgungswerksrente in der Regel den vollen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Das Versorgungswerk übernimmt keinen Zuschuss, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung üblich ist. Krankenversicherung im Alter
BerufsunfähigkeitsrenteIn Extremfällen erhalten Rechtsanwälte, Architekten und Co. eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk, falls sie ihren Beruf überhaupt nicht mehr ausüben können. Das Versorgungswerk zahlt aber nur bei „absoluter Existenzvernichtung“. Die Absicherung über So wichtig ist dennoch eine private BU-Absicherung Eine BU-Rente wird außerdem auch nur dann ausbezahlt, wenn du als Mitglied deinen Beruf abgibst – beispielsweise durch Zulassungsrückgabe oder Vertretungsverbot. Eine private Absicherung der Arbeitskraft ist also auch für ein Versorgungswerksmitglied unverzichtbar, HinterbliebenenrenteNach dem Ableben eines Mitglieds erhält die Witwe oder der Witwer eine anteilige Rente der ursprünglich bezogenen Alters- oder BU-Rente. Der Hinterbliebene erhält diese ein Leben lang – außer es wird neu geheiratet. Dann erlischt der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. |
Basisrente mit SteuervorteilenSeit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzah... [ mehr ]
Private Pflegerente schließt Ihre Vorsorgelücke: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pflegerente können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicher... [ mehr ]
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert, bekommt jährlich zusätzlich vom Staat 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 300 Euro pro Kind (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Unter 25-jährige erh... [ mehr ]
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