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Jede Branche hat seine Eigenheiten und die daraus resultierenden Risiken sind sehr individuell.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass dein gesamter Versicherungsschutz passgenau auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist.
In diesem Zusammenhang stellen wir einige wichtige Punkte für eine Auswahl verschiedener Branchen vor. Schließlich möchten wir, dass du in einem möglichen Schadenfall richtig versichert bist.
Diese Versicherung ist für alle Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ein absolutes Muss.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen deines versicherten Betriebes entstehen können. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen deines versicherten Betriebes enstehen können. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Wichtige Leistungsbestandteile:
Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in dich. Entsprechend hoch ist deine Verantwortung für deren Wohl. Selbst mit langjähriger Berufserfahrung ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Missgeschick passieren kann. Einmal falsch gehandelt, einmal falsch entschieden und die Folgen für dich können verheerend sein – finanziell und juristisch. Eine Berufshaftpflicht stärkt dir den Rücken und lässt dich nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.
Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen, z. B. Pfleger, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, etc., ein absolutes Muss.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen deiner versicherten Praxis entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.)
ChirurgInfolge unterlassener Kontrollröntgenaufnahmen verkennt ein Chirurg das Abkippen einer Unterarmfraktur, die in erheblicher Fehlstellung verheilt. Der 40-jährige Fernfahrer wird berufsunfähig und muss umgeschult werden. Eine Thromboseprophylaxe nach einer Fraktur mit Ruhigstellung mittels Gips wird unterlassen. Die bleibende Gefäßschädigung zieht eine Zahlung von ca. 8.000 Euro nach sich. GynäkologeEin Gynäkologe muss Schadenersatz leisten, weil die zu späte Entscheidung zum Kaiserschnitt für den hypoxischen Hirnschaden eines Kindes verantwortlich ist. Neben einem Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro fielen monatliche Pflegekosten in Höhe von 2.500 Euro (kapitalisiert 560.000 Euro) und Heilbehandlungskosten an. ZahnarztBei der Extraktion eines Zahnes rutschte dem Zahnarzt die Zange aus. Dabei wurden zwei Zähne frakturiert (angebrochen). Eine prothetische Versorgung wurde notwendig. OrthopädieEin 38-jähriger Gipser erleidet eine Gelenkversteifung nach einer Infektion im Anschluss an eine intraartikuläre Injektion und wird berufsunfähig. Da über dieses Risiko nicht nachweisbar aufgeklärt worden war, greift § 630h BGB, der ein Verschulden des Arztes in einem solchen Fall vermuten lässt (Beweislastumkehr). So haftet der Arzt für alle finanziellen Folgen einschließlich des Verdienstschadens und der Regressansprüche der Sozialleistungsträger. KinderarztEin Kinderarzt verschleiert die ohnehin nicht eindeutigen Symptome einer Appendizitis (Entzündung des Wurmfortsatzes des Blinddarms) durch krampflösende Medikamente. Die kleine Patientin verliert Gebärmutter und Eierstock UrologieDer Samenleiter wurde bei einem Patienten, der keinen weiteren Nachwuchs wünschte, nicht ordnungsgemäß unterbunden, so dass die Zeugungsfähigkeit erhalten blieb. Der Patient verlangte die Unterhaltskosten für ein gezeugtes Kind. MassageWährend der Behandlung einer Patientin bricht die Massageliege plötzlich zusammen. Ungebremst schlägt die Patientin mit der Nase auf dem Fliesenboden auf. Für die in Folge des Unfalls gebrochene Nase fordert sie Schmerzensgeld. HeilpraktikBei einer Akupunkturbehandlung verletzt der Heilpraktiker versehentlich die Lunge eines Patienten. Dadurch kommt es zu einem Pneumothorax. Nach Genesung klagt der Patient auf Schadenersatz. PodologieBei einer Nagelbehandlung schneidet eine Fußpflegerin zu tief und verletzt einen der großen Zehen ihrer Patientin. Aufgrund des Diabetes der Patientin will die Wunde trotz Behandlung nicht heilen. Sie entzündet sich und wird nekrotisch. Der Zeh muss amputiert werden. Die Angehörigen der Patientin drängen, auf Schadenersatz zu klagen. PflegeIn einem ambulanten Pflegedienst geht es aufgrund der Elternzeit einer Kollegin deutlich hektischer zu, da noch keine Schwangerschaftsvertretung gefunden wurde. Dadurch bleibt nur sehr wenig Zeit für die Betreuung der einzelnen Patienten. Bei einer Patientin, die u. a. an Parkinson erkrankt ist, wird so beim Stellen der Medikamente etwas Wichtiges übersehen. Der verschreibende Hausarzt hat zur Minderung der Kosten Tabletten mit doppeltem Wirkstoffgehalt verschrieben – mit ausdrücklichem Hinweis, dass nur eine halbe Tablette pro Verabreichung gegeben werden darf. So wurden ganze Tabletten bereitgestellt, was zu einer Übermedikamentierung der Patientin führte, die Halluzinationen verursachte. Die Diagnose wird im Krankenhaus gestellt, in dem die Patientin nach einem schweren Sturz behandelt werden muss. Es folgt eine Schadenersatzklage. LogopädieIn einer logopädischen Praxis wird abends vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. Durch die steigende Hitzeentwicklung schmort das Plastik der Maschine. Zunächst brennt nur die Kaffeemaschine, anschließend die Küche, dann breitet sich das Feuer weiter aus. An den gemieteten Praxisräumen entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe. |
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Wissenswertes Heilwesen-RechtsschutzversicherungDieser wertvolle Schutz rundet die Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten ab und stärkt die versicherte Person in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken. |
Häufig führen Schäden im Einsatzbereich der IT und Telekommunikation zu einem Vermögensschaden des Kunden oder eines sonstigen Dritten. Programmierfehler in einer Warenwirtschaftssoftware, fehlerhafte Implementierung einer Software oder Sicherheitslücke in einem IT-System können finanzielle Schäden hervorrufen, die in ihrer Höhe nicht zu unterschätzen sind. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bestandteile der IT-Haftpflicht.
Was kann IT-Unternehmen passieren?Ein mögliches Schadenszenario könnte sich wie folgt abspielen. Bei der Implementierung einer Software zur Steuerung des Warenbestandsystems eines Großlagers wurden Datensätze aus dem Altsystem fehlerhaft übertragen. Aktuelle Anpassungen von Warenlieferungen wurden gar nicht erfasst. Mit hohem Aufwand mussten die tatsächlichen Warenströme manuell ermittelt werden. Es entstand ein Vermögensschaden in Höhe von rund 95.000 Euro Welche Absicherungen spielen für IT-Unternehmen zusätzlich eine wichtige Rolle?Bei IT-Unternehmen spielt sich vieles im World Wide Web ab. Das bedeutet das selbst diese Betriebe, stets Opfer einer Cyber Attacke sein können. Neben der Haftpflicht-Deckung sollten diese Unternehmen auch gegen Eigenschäden und Betriebsausfall infolge eines Cyber Angriffes aufgeklärt und auch abgedeckt sein. |
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Die Zielgruppe für diese Absicherung sind Betriebe aus dem KFZ-Gewerbe, genauer Kfz-Handwerksbetriebe und Kfz-Handelsbetriebe.
Oftmals führen Unternehmen Tätigkeiten in beiden Bereichen – Handwerks- und Handelsbetrieb – aus. Aus den umfangreichen Tätigkeiten ergeben sich besondere Risikoschwerpunkte für das Unternehmen, die in den Standarddeckungen einer Betriebshaftpflicht oder der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nicht enthalten sind.
Versicherungsmöglichkeiten für KFZ-BetriebeKfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung für den Kfz-Betrieb (Kfz-Sonderbedingungen für Handel- und Handwerksbetriebe KfzSBHH)
Betriebshaftpflichtversicherung für KFZ-BetriebeFür Haftpflichtschäden, die der Inhaber des Kfz-Betriebes oder seine Mitarbeiter durch ihre betriebliche Tätigkeit verursachen, tritt regelmäßig die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Erfasst sind also Fälle, in denen Kunden oder andere, nicht betriebszugehörige Personen, durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt werden oder deren Sachen zu Schaden kommen. In der Betriebshaftlichtversicherung sind üblicherweise folgende, für Kfz-Betriebe relevante Risiken, nicht versichert:
Autohauspolice | Multirisk im KFZ-GewerbeDiese Absicherung ist vor allen für Betriebe aus dem Kfz-Gewerbe, deren Tätigkeit überwiegend im Handel von Kfz und Kfz-Teilen liegt. Neben der Kfz-Haftpflicht, -Kasko und der Betriebshaftpflicht mit Zusatzdeckung kann hier die Sachversicherung miteingeschlossen werden:
Es handelt sich zusammen mit den möglichen Deckungserweiterungen um eine umfassende Absicherungsmöglichkeit für die Risiken eines Autohauses. Multirisk AutohausSpezialPolice ist eine Multi-Risk-Police mit allen wesentlichen Versicherungen für Kfz.-Handels- und Handwerksbetriebe in einer Police. Berechnungsgrundlage bemisst sich nach den Jahresumsatzerlösen des Autohauses, dem Schadenverlauf Vorjahr und evt. indiv. Deckungserweiterungen. Variabele Selbstbehaltsstufen für alle Versicherungssparten : 500 €, 1.000 €, 2.500 € oder 5.000 € (Abweichungen bei bestimmten Risiken wie z.B. Sturm möglich). Folgende Leistungen sind enthalten: Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, Fahrzeug- (Voll- u. Teilkasko) sowie Insassenunfallversicherung f. Inhaber u. Mitarbeiter |
Kaum eine Branche ist so facettenreich, wie die Landwirtschaft. Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz… - all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft. Doch kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb beschränkt sich inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit. Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel… - auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen. Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre, driften in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander. Nicht selten sind Höfe bereits in der zweiten Generation oder länger beim selben Versicherer unter Vertrag. Das alleine wäre noch kein Beinbruch, wenn der Schutz über die Jahre regelmäßig aktualisiert worden wäre. Genau das wurde aber oft nicht getan. Das Ergebnis sind Deckungslücken, die heftige finanzielle Folgen nach sich ziehen können.
Als Journalist, Autor, Redakteur oder Fotograf können Ihnen leicht Fehler beim Publizieren, recherchieren, redigieren oder Bilder schießen geschehen. Auch in der Werbewirtschaft können schnell Missgeschicke passieren. Für die Folgen sind Sie verantwortlich. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen durch einen auf Sie abgestimmten Versicherungsschutz im Bereich Vermögenschaden.
Eine passende Berufshaftpflicht schützt, immer dann, wenn durch Arbeit ein Dritter zu Schaden kommt. Egal ob ein übersehendes Detail oder ein Fehler in einer Berechnung, oft sind die Auswirkungen in diesem Berufstand sehr groß, obwohl die Ursache eine Kleine war.
Umfassender Schutz der gesamten beruflichen Tätigkeit sowie zeitlich unbegrenzte Nachhaftung und Vorsorgeversicherung sind daher unverzichtbar.
Du erhälst von uns einen individuellen Versicherungsschutz genau auf deine Tätigkeit zugeschnitten.
Welche Haftungsszenarien gibt es für Architekten | Ingenieure?Um die Haftung für einen Schaden herzuleiten, ist zuerst einmal die Frage zu klären, welche Leistungen der Architekt/Ingenieur schuldet. Grundlage ist zunächst immer der konkrete Vertrag. Regelungen speziell zum Architekten- und Ingenieurrecht enthält das Bürgerliche Gesetzbuch nicht. Lediglich in einer Vorschrift des BGB, § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB, findet sich ein Hinweis darauf, dass bei „Planungs- oder Überwachungsleistungen für Bauwerke“ die Verjährungsvorschriften des Werkvertragsrechts gelten sollen. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Leistungen, die im Gegensatz zu „greifbaren“ Leistungen wie zum Beispiel Baupläne, Bautagebücher, Kostenberechnungen etc. eher Dienstleistungscharakter tragen. So z.B. die Bauüberwachung, die Beratung sowie die Aufklärung und Information des Bauherrn über alle Fragen die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen. Hier können unter Umständen Regelungen des Dienstvertragsrechts Anwendung finden. Wann greift die Versicherung für Architekten | Ingenieure?Sie greift, wenn Arbeitgeber oder dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fehler machen. Zum Beispiel bei der:
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Egal ob du als Rechtsanwalt für deine Mandanten Ansprüche prüfst, Verträge entwirfst oder als Steuerberater Bilanzen erstellst, Empfehlungen gibst oder Lohnabrechnungen fertigst. Bei diesen Tätigkeiten können dir leicht Fehler passieren, die weitreichende Konsequenzen haben.
Genau für diese musst du dann geradestehen.
Die Lösung: Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgestimmt auf deine berufliche Tätigkeit.
Steuerberater- Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen (mit der Erteilung von Vermerken und Bescheinigungen darüber) - Erstattung berufsüblicher Gutachten - Erstellung von Bilanzanalysen - Fertigung oder Prüfung von Lohnabrechnungen - Tätigkeit als Autor, Referent und Dozent auf steuerlichem Gebiet Rechtsanwalt- Gutachter, Referent, Dozent und Autor auf rechtswissenschaftlichem Gebiet - Vermittler, Schlichter, Schiedsrichter oder Mediator nach § 18 BORA - Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Betreuer - Mitglied eines Aufsichtsrats im Zusammenhang mit einem anwaltlichen Mandat |
"Der Cyber Versicherungsmarkt war in den letzten zwei Jahren sehr stark im Wandel. Bis vor fünf Jahren konnten wir noch fast jeden versichern. Innerhalb der letzten zwei Jahre mussten die Gesellschaften derartig viele Schäden begleichen, so dass heute eine Versicherung gegen Cyberrisiken nur noch dann möglich ist, wenn das Unternehmen in Sachen IT Sicherheit seine Hausaufgaben gemacht hat. Dazu wird ein Risikoprofil erstellt. Auflagen der Versicherer muss dann dein IT Dienstleister für dich umsetzen.
Denke bitte daran: Wir sprechen heute nicht mehr davon, ob es ein Unternehmen trifft, sondern wann und wie hart…" - Frank Walloschek
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