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BU für Schüler
 

Ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) für mein Kind sinnvoll?

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Der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte rechtzeitig erfolgen.
Das sichert günstige Beiträge, einen umfassenden Schutz und ermöglicht die Absicherung
auch in Berufen, die später schwer zu gewährleisten sind.

Denn:

Ist dein Kind in 5 Jahren noch gesund?

Kann dein Kind sich auf das Sozialsystem verlassen?

Ist jeder Berufswunsch absicherbar?

Diese Fragen möchten wir von FinParO für dich beantworten.


Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, doch was passiert, wenn die Gesundheit plötzlich beeinträchtigt ist? Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Kinder, Jugendliche oder Studierende ihre Arbeitskraft verlieren. Dabei geht es nicht nur um das spätere Einkommen, sondern auch um den Schutz vor möglichen Krank­hei­ten oder Unfällen, die schon früh im Leben auftreten können.

Nehmen wir als Beispiel ein durchschnittliches Einkommen von 4.000 € brutto im Monat. Über 45 Jahre gerechnet ergibt das eine Summe von rund 2,25 Millionen Euro - ohne Inflation und Gehaltssteigerungen. 

 

Eine Anekdote aus der Versicherungsbranche bringt es auf den Punkt: „Würdest du eine legale Gelddruckmaschine, die dir jeden Monat 4.000€ liefert, garantiert?“ Die Antwort lautet klar: Ja. Genau deshalb macht auch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für Kinder, Jugendliche und Studenten Sinn!


Schadenbeispiele 

Markus und Leon 

Ein Vater kam in 2019 auf uns zu und wollte für seinen Sohn, 8 Jahre alt, eine Schulunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine spätere Umwandlungsoption für eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung beinhaltet.Als wir die Gesundheitsfragen durchgingen, stellte sich heraus, dass der Sohn bereits in Behandlung bei einem Kinderpsychologen war.
Somit wäre die "Psyche" ausgeschlossen worden.
Was war passiert?
Markus und Leon spielten, nachdem der Vater aufgrund einer Rücken OP aus dem Krankenhaus nach Hause kam. Während des Spielens haute Leon seinem Vater auf den Rücken, sodass die Wunde wieder aufplatzte und Markus schließlich erneut  ins Krankenhaus musste.
Der Sohn machte sich solche Vorwürfe, dass die Eltern keinen anderen Rat wussten, außer einen Kinderpsychologen aufzusuchen. Im Nachhinein erwies sich die Therapie als sehr zielführend, jedoch nun hinderlich für den Versicherungsabschluss.

Sabine und Florian 

Eine Mutter kam, zu Beginn der Pandemie, auf uns zu und wollte für ihren Sohn, 16 Jahre alt und noch Schüler, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen. Dies war, laut Versicher, nur unter folgendem Ausschluss möglich: "Allergische und entzündliche Erkrankungen der Haut- und Schleimhäute einschließlich eventueller Folgen und Komplikationen" - (Originaltext des Versicherers)
  
Warum?
Florian hat jährlich von April bis Juni Heuschnupfen und nimmt verschreibungspflichtige Medikamente.

Nicole und Alexander 

Eine langjährige Kundin wollte in 2022 ihren Sohn, 11 Jahre alt, mit einer Schüler-Berufs­unfähig­keitsversicherung absichern. Wir konnten diesem Wunsch nur mit einem erheblichen Zuschlag ver­sichern, da Alexander deutlich übergewichtig ist.
(Alle Namen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert worden)

Welche Vorteile hat der frühe Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Kinder und Jugendliche?

Erhalt des Gesundheitszustands
Statistisch gesehen leiden viele Kinder und Jugendliche an Krank­hei­ten, die ihre Zukunft beeinträchtigen können. Am häufigsten sind Atemwegserkrankungen, psychische Störungen und Übergewicht. Wer frühzeitig eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab und schützt sich vor Ausschlüssen und höheren Beiträgen im späteren Leben.

Günstigere Tarife durch frühen Abschluss
Die Versicherer fragen nach dem Gesundheitszustand der letzten 5 bis 10 Jahre. Wer früh abschließt, hat in der Regel weniger Vorerkrankungen und bessere Konditionen. Außerdem steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsproblemen, die zu teureren Tarifen führen können. Eine frühzeitige Berufs­unfähig­keitsversicherung „friert“ den Gesundheitszustand ein und verhindert so spätere Nachteile.

Sozialsysteme bieten keinen ausreichenden Schutz
Kinder, Schüler und Studenten sind nur in der Schule, auf dem Schulweg und bei der Arbeit durch die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung geschützt. Da aber 90 Prozent aller Unfälle in der Freizeit passieren, sind sie nicht ausreichend geschützt. Die spätere gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft zu gering, um den Lebensunterhalt zu sichern.



 

 

Das Konzept - Erwerbsminderungsrente

Kurz erklärt, erhalten Arbeitskräfte eine Erwerbsminderungsrente, wenn in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Pflichtbeiträge in das Sozialversicherungssystem abgeführt wurden. 
Da diese Verpflichtung oftmals, zum Zeitpunkt von Ausbildung oder Studium,
noch nicht erfüllt werden kann, existiert eine "Sonderregelung".
Hierbei müssen innerhalb der letzten 24 Monate nur 12 Pflichtbeiträge abgeführt sein.

So viel zur Theorie, denn wer sich die Erwerbsminderungsrente, egal ob "volle oder halbe“
Erwerbsminderungsrente ausrechnet, weiß schnell,
dass kein Auszubildender von 500€ bis 800€ monatlich dauerhaft leben kann.

Es gilt, egal ob Student oder Azubi, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schaut nur
auf die Arbeitskraft, nicht auf den Beruf und nicht auf die Qualifikationen,
sie bewertet nur, wie lange man irgendeine Tätigkeit am Tag ausüben kann.

Wer keine finanzielle Unterstützung über die Eltern erhält,
steht im schlimmsten Fall mittellos bzw. ohne Geld da!

 


 

Optionen

Kinder vor der Grundschule

Über verschiedene Tarife kannst du den Gesundheitszustand deiner Kinder "einfrieren lassen" und hast dadurch die Option auf eine Absicherung ab Schulbeginn.

Grundschüler

Eltern können eine Schulunfähigkeitsversicherung abschließen, die später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine BU umgewandelt wird. Dies bietet Schutz vor gesundheitlichen Einschränkungen, die im Laufe der Schulzeit auftreten können.

Schüler ab der 5. Klasse 

Ab der weiterführenden Schule können Eltern einen echten BU für Schüler abschließen. Diese versichert nicht nur die Schulzeit, sondern bietet Schutz für den späteren Berufsweg, unabhängig davon, ob das Kind nach der Schule studiert oder eine Ausbildung macht.

Auszubildende und Studenten

Für Auszubildende und Studenten ist der frühe Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung entscheidend. Je jünger und gesünder sie sind, desto günstiger sind die Beiträge. Zudem können sie in eine höhere Berufsgruppe wechseln, wenn der spätere Beruf körperlich weniger anstrengend ist. Versicherer bieten oft Tarife mit anfänglich reduzierten Prämien an, die den vollen Schutz bieten.

 



 

 

Sind die Berufe von morgen versicherbar?

Viele Kinder und Jugendliche träumen von Berufen wie Influencer, Youtuber oder Profisportler. Diese Berufe sind schwer versicherbar, doch wer früh eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, hat auch später noch Schutz, unabhängig vom gewählten Beruf.

Falls noch keine Schulunfähigkeitsversicherung besteht, gibt es ab der 5. Klasse die Möglichkeit, eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler abzuschließen. Diese Absicherung bleibt bestehen, unabhängig davon, welchen Beruf das Kind später ergreift oder welches Studium es absolviert. 
Der Vorteil wird deutlich, wenn die unterschiedlichen Kosten der Berufsgruppen bei Versicherern verglichen werden. Zum Beispiel wird ein Fachinformatiker in die niedrige Berufsgruppe 2 (BG2) eingestuft, während ein Dachdecker in die hohe Berufsgruppe 11 (BG11) fällt. Diese Einstufung beeinflusst die monatlichen Prämien erheblich.

Absicherung nach Ausbildung oder Studium

  • Für Azubis:
    Ein Auszubildender versichert seinen aktuellen Beruf. Nach der Ausbildung kann überprüft werden, ob der neue Beruf in eine günstigere Berufsgruppe fällt, was zu niedrigeren Beiträgen führen kann. Allerdings bieten nicht alle Versicherer diese Möglichkeit an.

  • Für Studenten:
    Bei modernen Tarifen wird direkt die Studienrichtung abgesichert. Eine Nachmeldung beim Versicherer nach Studienende ist nicht nötig, selbst wenn sich der spätere Beruf vom Studienfach unterscheidet.

 

 


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