Vergleich für deine gewerbliche Spezialversicherung hier anfragen
Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und Rechtsschutzversicherungen decken einen Großteil der bertrieblichen Risiken ab.
Oft sollten diese individuell zu deinem Berufsbild durch Spezialversicherungen ergänzt werden.
Hier findest du eine Auswahl an speziellen Lösungen:
Die Eigenschadenversicherung leistet dem Versicherungsnehmer Entschädigung für Vermögensschäden, die er selbst erleidet und die während der Dauer des Vertrages unmittelbar eine vorwerfbar fahrlässige Verletzung von Pflichten einer Vertrauensperson aus dem beruflichen Aufgabenbereich verursacht werden.
Schadenbeispiele KündigungsfristDurch Falschinterpretation der vertraglichen Regelungen zur Kündigungsfrist für 2 Gewerbehallen durch den Mitarbeiter des VN, verlängerten sich Mietverträge noch um weitere 18 Monate. Da VN aber bereits den Bau eigener Hallen beauftragt hatte, die dann auch pünktlich bezogen werden mussten, fielen zusätzliche Kosten an. Eine Weitervermietung der angemieteten Hallen konnte nicht erreicht werden. VN hätte ohne Eigenschadenversicherung insgesamt einen Schaden von 70.000 € zu tragen gehabt. Frachtlieferung an falsche AdresseEin Mitarbeiter in der Logistikabteilung eines VN gibt versehentlich eine größere und eilige Frachtlieferung an die falsche Adresse in Auftrag. Die Lieferung musste auf Umwegen an den richtigen Empfänger geliefert werden, wodurch höhere Kosten (8.000 €) entstanden und von der Eigenschadenversicherung ersetzt wurden. weitere Beispiele
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Wissenswertes Für wen ist die Eigenschadenversicherung?Die Versicherung ist für mittelständische Unternehmen und Organisationen mit einem Umsatz von bis zu 50 Mio. EUR. Was ist mit einer Eigenschadenversicherung versichert?
Wer ist mit der Eigenschadenversicherung versichert?• Versicherungsnehmer Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird. |
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.
Schadenbeispiele Falscher BerichtGerd A. ist Vorstandsmitglied einer Autozulieferer-AG und berichtet dem Aufsichtsrat der Gesellschaft turnusmäßig über den Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik. Der von ihm zuletzt verfasste Bericht ist in einigen Teilbereichen unvollständig. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sollen sämtliche Informationen über die sich anbahnende Fehlentwicklung im Zusammenhang mit einem von der Gesellschaft übernommenen und in Belgien ansässigen Tochterunternehmen gefehlt haben. Zum Schluss des Geschäftsjahres stellt sich heraus, dass das von der Gesellschaft geführte Tochterunternehmen einen Verlust in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags erlitten hat. Das Aufsichtsratsmitglied Bernd C. ist der Auffassung, dass Gerd A. der Gesellschaft gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist, weil im Falle richtiger und vollständiger Informationen rechtzeitig geeignete Maßnahmen hätten eingeleitet werden können. Die Gesellschaft verlangt daher von Gerd A. Schadenersatz in Höhe Fahrlässige TötungEin Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von ihm weder bei der Geschäftsleitung noch beim Betriebsrat angesprochen. An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann: Durch die lange Arbeit erschöpft, fielen ihm auf der Landstraße fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des Mitarbeiters geschädigt wird und/oder es zu einem Unfall kommen musste. Streit um TantiemeEiner der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR. |
Wissenswertes Für wen ist die Manager-Rechtsschutzversicherung?Für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen). Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten, abgeschlossen werden, als auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind. Was ist mit der Manager-Rechtsschutzversicherung versichert?Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten. Wer ist durch die Manager-Rechtsschutzversicherung versichert?• Versicherungsnehmer Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird. Welche Bereiche sind mit einer Manager-Rechtsschutzversicherung versicherbar?• Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Je nach Anbieter können diese drei Rechtsschutzbausteine einzeln oder nur in Kombination abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz auch noch Assistanceleistungen wie z. B. die psychiatrische Betreuung von Angehörigen bei Inhaftierung, Lohnfortzahlung, usw. Welche Leistungen sind u.a. nicht dur die Manager-Rechtsschutzversicherung versichert?• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten Was ist sonst noch bei einer Manager-Rechtsschutzversicherung zu beachten?Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So kannst du im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und dir eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. |
Die Geschichte des unbekannten Erfinders wird auch heute noch geschrieben: Während Großkonzerne mit eigener Rechtsabteilung und einer Armada von Anwälten ihre Patentrechte weltweit durchfechten, gibt es viele kleine und mittelständische Unternehmen, Forscher und Einzelkämpfer, die eine bessere Idee haben. Diese auch zu schützen, ist eine Herausforderung. Deshalb möchten wir als Clearingstelle Unternehmen, Hochschulen und Instituten, aber auch Privatpersonen die Chance geben, ihr Recht auf geistiges Eigentum durchzusetzen.
Mit den Tarifen „Premium 100 und 100 Plus“ ist es erstmalig gelungen für private Erfinder, vor allem aber Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU), eine bezahlbare Absicherung für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs zu kreieren.
Neben den Standard-Versicherungssummen von 100.000 Euro und 250.000 Euro können zusätzliche Varianten von 500.000 Euro bzw.1.000.000 Euro auf Anfrage angeboten werden. Alle Varianten beinhalten Selbstbeteiligungen von 2.500 Euro oder 5.000 Euro. Für Zahlungen über 50.000 Euro gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von 10 % der weiteren zu zahlenden Leistungen des Versicherers.
Premium 100Der Tarif Premium 100 (Passivschutz) bietet Versicherungsschutz bei der Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen Premium 100 plusDer Tarif Premium 100 Plus (Passiv- und Aktivschutz) beinhaltet zusätzlich zur Abwehr auch die Geltendmachung von Ansprüchen. In den Versicherungsschutz von beiden Deckungskonzepte eingeschlossen sind alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte sofern du in den entsprechenden Registern (Deutsches Patent- und Markenamt, HABM) angemeldet bzw. aufgeführt bist. Darüber hinaus Europäische Patente (EP) und weltweite Anmeldungen (PCT), soweit du zur Erteilung eines Patents geführt hast und beim DPMA eingetragen bist. StrafrechtschutzErgänzt werden können diese Deckungen durch eine „Straf-Rechtschutz“, die in Zusammenhang mit einer Schutzrechtsverletzung greift. Die Deckungssumme beträgt 500.000 Euro ohne Selbstbehalt. |
In Deutschland gibt es ca. 1,5 Mio. Waldbesitzer, die jeweils unter 20 ha Waldfläche besitzen. Schwere Stürme, wie der Sturm "Kyrill" im Januar 2007 oder unlängst "Nicklas" 2015 haben die Forstwirtschaft in Deutschland schwer getroffen. Zudem ist der deutsche Wald jährlich von durchschnittlich 1.300 Waldbränden betroffen.
Die außergewöhnliche Vielfalt der Tätigkeiten in einem Forstbetrieb, insbesondere aber das Haftungsrisiko aufgrund des allgemeinen Betretungsrechtes im Wald machen deutlich, welchen Schadenersatzanprüchen Dritter die Forstwirtschaft ausgesetzt sein kann.
Waldbrandversicherung
Wald-SturmversicherungAuch bei Sturm trifft es den Waldbesitzer doppelt: Immer häufiger sorgen große Sturmereignisse für einen Preissturz auf den Holzmärkten. Außerdem entsteht im Forstbetrieb ein Schaden durch die unplanmäßige Nutzung des teilweise unreifen Holzes. Beides kann mithilfe der pauschalen Entschädigungen finanziell besser abgefedert werden.
Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
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Egal ob bei Vereinsfeiern, betrieblichen Veranstaltungen oder ähnlichem, der finanzielle Aufwand und die Risiken sind enorm.
Sichere dich gegen Haftpflichtrisiken, Sachrisiken (Veranstaltungstechnik) oder auch gegen Ausfälle von Personen ab. Auch kann eine behördliche Anweisung dazu führen, dass eine Veranstaltung nicht stattfinden kann. Es handelt sich hierbei meist um Versicherungsschutz der den Zeitraum der Vorbereitung, der Veranstaltung selbst und des Abbaus umfasst.
Welcher Variante für dich möglich und machbar ist zeigen wir gerne persönlich.
VeranstaltungstechnikHierüber kann die Deckungslücke zwischen der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und der vertraglich übernommenen Haftung abgesichert werden - die Haftpflichtversicherung deckt die verschuldensabhängige Haftung des Veranstalters, vertraglich wird oftmals aber eine verschuldensunabhängige Haftung vereinbart. Versichert werden können u.a.:
Bis 100.000 Euro Versicherungssumme ist nur eine Unterteilung der Versicherungssumme in elektronische und nicht-elektronische Sachen nötig. Bis 500.000 Euro Versicherungssumme ist eine einfache Auflistung der versicherten Geräte und Sachen - mit der vorgenannten VeranstaltungausfallDie Ausfallversicherung gibt finanziellen Schutz, falls eine Veranstaltung abgebrochen, abgesagt, unterbrochen oder verschoben werden muss. Gezahlt wird der Nettoverlust, der entstanden ist in Form von aufgewendeten Kosten, entgangenem Gewinn, Mehrkosten oder Schadenminderungsaufwendungen. Deckungsbausteine
Veranstaltungs-RechtsschutzDie Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten: für Anwalt und Gericht oder Mediation Auch wenn es vor Gericht geht: Die Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie die Kosten im versicherten Umfang. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Mediator oder Partneranwalt. Rechtsschutz-Leistungen
VeranstaktungshaftpflichtVersichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Veranstalter, der im Deckungsauftrag und im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere
Wichtige Ausschlüsse
AusstellungsversicherungEine besondere Form der Veranstaltungen sind Messen und Ausstellungen. Hier stellt sich auch eine besondere Versicherungssituation mit einer speziellen Lösung dar.
Doch was ist mit den zum Teil sehr wertvollen Exponaten und den Messeständen, die je nach Aufbau auch einen ordentlichen Wert darstellen können ? Ausstellungsgegenstände werden in der Veranstaltungs-Technikversicherung zumeist genauso ausgeschlossen wie die Messestände und Dekorationen selbst. Die Lösung heißt folgerichtig Ausstellungsversicherung. Über dieses Versicherungsprodukt werden Ausstellungsgüter, also Exponate, Stände und Dekorationen, im Rahmen einer Allgefahrendeckung gegen Beschädigung und Abhandenkommen versichert. Allerdings setzt der Versicherer für die sogenannte Voll-Deckung, also alle Beschädigungen, einfachen Diebstahl und Einbruch-Diebstahl rund um die Uhr, auch eine kontinuierliche Beaufsichtigung während der Messe und eine Bewachung nach Messeschluss voraus. Je höher der Wert und/oder die Empfindlichkeit der zu versichernden Sachen sind desto intensiver sollte die Beaufsichtigung ausfallen. Bei nach Meinung des Versicherers unzureichender Beaufsichtigung/Bewachung wird nur eine den Sicherheitsmaßnahmen angepasste Teil-Deckung für definierte Gefahren angeboten. |
Als Veranstalter brauchen Sie HaftpflichtschutzWer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch fin... [ mehr ]
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