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Gewerbliche Sachversicherung
 

Gewerbliche Sachversicherung

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Die Sachversicherung ist eine Versicherungsart, die Schutz für materielle Güter wie Gebäude oder Inhalt bietet.
Sie sichert gegen Schäden durch verschiedene Risiken wie Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen ab.
Im Falle eines versicherten Schadens werden die Kosten für Reparaturen oder Ersatzleistungen von der Versicherung übernommen.



Betriebsinhaltsversicherung

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Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Auch jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.
Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.

Schadenbeispiele

Einbruch und Vandalismus im Zoo- und Angelgeschäft 

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgegeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Weiterhin werden die PCs im Büro zerstört.

Brand im Gemischtwarenhandel

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, kamen auf den Besitzer zehn Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung hinzu.

Überflutung eines Elektroniklagers 

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.

Dach einer Lagerhalle abgedeckt

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

Einbruch und Vandalismus in einem Reisebüro

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Bürogebäude ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Die Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Wände beschmiert und die Computer in den Räumen zerstört.

Brand in Arztpraxis

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen zehn Tage in Anspruch.


Wissenswertes

Für wen ist die Betriebsinhaltsversicherung?

Für alle Bürobetriebe und Praxen, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist durch die Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt?

Die gesamte Büro- und Praxenausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.

Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebsinhaltsversicherung versicherbar?

• Feuer inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht durch ein Betriebsinhaltsversicherung versichert?

• Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
• Sengschäden, Überspannungsschäden (In der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (In der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (In der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (In der Sturmversicherung)
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (In der Elementarschadenversicherung)

Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.
 

Wo gilt die Betriebsinhaltsversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Betriebsinhaltsversicherung ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall durch die Betriebsinhaltsversicherung geleistet?

• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

 

 


Betriebsausfallversicherung 
Praxisausfallversicherung

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Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.

Schadenbeispiele

Erkrankung

Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.

Unfall

Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung
begleichen.

Einbruch und Vandalismus

In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.

Brandschaden

Bei einem Werkzeugbau ist ein Brandschaden eingetreten, so dass an den Maschinen nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann. Durch die Unterbrechung des Betriebs tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein.

Sturmschaden

Dass ein schwerer Herbststurm das Lagerdach einreißt, ist gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung besteht. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.



 

 

Gut zu wissen - Betriebsunterbrechung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen.
Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung
oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. Auch ein Ausfall des Betriebsinhabers aufgrund einer Erkrankung,
die zu einer medizinisch nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit führt ist denkbar.

Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern.
Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt dir aufgrund eines Sachschadens entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende,
umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens).
Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)

• Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung.

Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

• Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU)

• Oftmals für größere, industrielle Betriebe


Berechnung Betriebsunterbrechung


Wissenswertes

Für wen ist die Betriebsausfallversicherung?

Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Ärzte, Heilberufe, Freiberufler und Kammerberufe

Was ist durch die Betriebsausfallversicherung abgedeckt?

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.

Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebsausfallversicherung versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
• Krankheit oder Unfall des Inhabers
• angeordneter Quarantäne

wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel

Welche Gefahren und Schäden sind nicht durch eine Betriebsausfallversicherung versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Wo gilt die Betriebsausfallversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Betriebsausfallversicherung ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe deiner jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall durch die Betriebsausfallversicherung geleistet?

Der durch den Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kostenund Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Reicht denn mein Krankengeld, im Falle eines Betriebsausfalls, nicht aus?

Nein. Das Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für den Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der nachweislich (persönliches!) Einkommen aus dem Betrieb erhalten wird. Die betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden - egal, wie hoch diese vereinbart worden mögen. Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung deines Geschäftsbetriebs.

 


Betriebsgebäudeversicherung

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So wie das eigene Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

Schadenbeispiele

Neujahr

Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand
in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage an.

Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.

Auszug

Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im Wannenablauf, Schmutzwasser in die Holzbalkendecke des darunter liegenden Büros eines Handwerkerbetriebes. Die Büromitarbeiter nahmen mehr und mehr einen modrigen Geruch wahr, konnten aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters in der Etage über dem Büro entdeckte man Aufwerfungen im Fliesenboden. Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke ausgetauscht werden musste.

Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.

Wackelige Angelegenheit

Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer Industriehalle fest, dass die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen und nur noch von wenigen Schrauben festgehalten wird. Darüber hinaus hatte der Sturm die gesamte Überdachung nach oben gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten sich umfangreich.

Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.

Wasserschaden nach Umbaumaßnahmen

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwe­re Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zehn Tage.

Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.


Wissenswertes

Für wen ist die Betriebsgebäudeversicherung?

Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Was ist durch eine Betriebsgebäudeversicherung abgedeckt?

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die als Eigentümer vorgenommen wurden wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Welche Gefahren und Schäden sind durch eine Betriebsgebäudeversicherung versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind
• Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht durch eine Betriebsgebäudeversicherung versichert?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Allgemeine Ausschlüsse
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung
• Schäden durch Sturmflut

Wo gilt die Betriebsgebäudeversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.

Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Betriebsgebäudeversicherung ermitteln?

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall durch die Betriebsgebäudeversicherung geleistet?

• Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser...)

 

 



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.

Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Diese Absicherung bezieht sich auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.

Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachte bitte, dass über die Ge­bäude­ver­si­che­rung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu ver­sichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.

 


Zusammenfassung


Betriebs-Inhaltsversicherung

Betriebs-Inhaltsversicherung

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl. "Gebündelte Geschäftsversicherung"All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden – durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Prei...mehr ]


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Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebsgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden. Brennen Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen ab, geht der Schaden oft in die Millionen. Mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung schützen Sie sich vor dem Kostenrisiko durch Gebäudeschäden. Die Prämie zur Gebäudeversicherung richtet sich nach Bauart und Wert Ihrer Betriebsgebäude, ...mehr ]


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