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Gewerbliche Haft­pflichtversicherung
 

Gewerbliche
Haft­pflichtversicherung

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Eine Haft­pflichtversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Ansprüchen Dritter, wenn durch sein Verschulden Per­sonen oder Sachen geschädigt werden. Dies gilt auch im Bereich der Gefährdungshaftung. Ob ein Verschulden oder eine Gefährdung vorliegt, prüft der Versicherer und wehrt gegeben falls ungerechtfertigte Ansprüche ab.


Betriebshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung

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Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Schadenbeispiele

Unachtsamkeit

Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

Montagefehler

Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.

Verkehrssicherheitspflicht

Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden
ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.

Fabrikationsfehler

In einer Großbäckerei lösen sich kleine Teile der Maschine ab.
Die Praktikantin Annika bemerkt nicht, dass sich Metallteile unter den Teig gemischt haben. Das verunreinigte Brot gelangt in den Handel. Einige Kunden fordern daraufhin Schadensersatz, da sie nach dem Verzehr unter gesundheitlichen Problemen – wie Magenschmerzen – litten. Die Versicherung kam für die berechtigten Schadenersatzforderungen auf.

 


Wissenswertes

Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.

Was ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haft­pflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen deines versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungs­summen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungs­summen.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. durch Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Per­sonen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung  mitversichert, müssen jeodch in den meisten Fällen extra vereinbart werden.

Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter aus Schäden wie z.B.
• durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
• infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse
mit anderen Produkten entstehen
• wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung
fehlerhafter Erzeugnisse
• für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
• durch Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte
• durch mangelhaft gelieferte, montierter oder gewarteter Maschinen


Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Per­sonenschaden leistet.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Eine Haft­pflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Erfüllungsschäden (Das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht
ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kaufvertrag.)
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen,
wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht
dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
• reine Vermögensschäden

Wo gilt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz.
Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr
„Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die KFZ-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung ermitteln?

Die Höhe der Deckungs­summe richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall durch die Betriebshaftpflichtversicherung geleistet?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung sonst noch zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz.
Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln,
je nach individuellem Bedarf.

 


Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung

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Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung.
Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich.
Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?

Schadenbeispiele

Brief nicht eingeworfen

Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in ihrem PKW liegen.

Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

Fahrlässiger Steuerberater 

Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.


Wissenswertes 

Für wen ist die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung
?

Für Per­sonen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
• Auskünfte erteilen
• Dienstleistungen durchführen
• Rat gewähren
• Verträge vermitteln
• beurkunden
• Gutachten erstellen
• Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachenkönnen.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:
• Rechtsanwälte
• Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
• Versicherungsvermittler

Was istdurch die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung abgedeckt
?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.
• Beratungsfehler
• Rechenfehler
• unrichtige Auskünfte
• falsche Prozeßführung
• unwirksame Vertragsgestaltungen


Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:
• Fristversäumnisse
• unvollständige Auskünfte
• unterlassene Beantragungen
• Nichtweiterleitungen


Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Welche Gefahren und Schäden sind durch die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung
abgedeckt?

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Per­sonenschäden sind.
Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchdenken im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Welche Gefahren und Schäden sind nicht durch die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung
versichert?

Nicht versichert sind grundsätzlich Sachschäden, alle Per­sonenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Wo gilt die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung
?

Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall durch die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung
geleistet?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
• die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
• die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
• die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
• die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Rückwärtsversicherung

Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.

Die Vermögensschaden-
Haft­pflichtversicherung
ist besonders zu empfehlen für 

Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.

 

 


Directors & Officers-
Versicherung

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D&O-Firmenabdeckung
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Persönliche D&O-Versicherung
Nicht immer besteht ausreichender Versicherungsschutz über eine D & O der Firma. Daher und weil die Haftung auch nach Firmenaustritt weiter besteht, empfiehlt es sich, selbst für diesen sinnvollen Schutz zu sorgen!

Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!

Schadenbeispiele

EDV-Anlage

Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage fallen erhebliche Nachbesserungen an.

Vertragsabschluss 

Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

Fusion

Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen, Genossenschaft entstanden sind.

Finanztransaktionen

Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.

Gesellschaftergeschäftsführer

Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz beim GGF.


Wissenswertes

Für wen ist die D&O-Versicherung?

D&O-Firmendeckung
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für ihre Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D&O-Versicherung dringend angeraten!

Persönliche D&O-Versicherung
Da Firmen oft nicht oder nicht ausreichend hoch abgesichert sind, sollte jeder Betroffene hohes persönliches Interesse an diesem existenzsichernden Versicherungsschutz haben und sich ein eigenes Bild vom vorhandenen Schutz machen, wenn er eine wie obig genannte Funktion übernimmt. Gerade dann, wenn ein häufiger Wechsel der Firma vorstellbar ist, kann eine persönliche D&O-Versicherung die bessere Wahl gegenüber der Firmenlösung sein. Die Haftung des Entscheiders besteht auch nach seinem Firmenaustritt weiter. Nur mit einer eigenen, persönlichen D&O-Versicherung kannst du auch dann noch aktiv Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen. Nur mit einem eigenen Vertrag kannst du die Rahmenbedingungen (Versicherungssumme, etc.) weiter selbst beeinflussen.

Was ist durch die D&O-Versicherung versichert?

Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass du oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Per­sonen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachte bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbst­behalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Welche Ansprüche und Schäden sind durch die D&O-Versicherung abgedeckt?

Versichert werden Haft­pflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Per­sonen-noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Was ist u.a. nicht durch eine D&O-Versicherung versichert?

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Wo gilt die D&O-Versicherung?

Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.

Was erhalte ich im Schadensfall von der D&O-Versicherung?

Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um deine berufliche Reputation. Damit du dann nicht allein dastehst, beraten dich spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.

 



 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbst­behaltsversicherung abzusichern oder den Schutz durch eine „persönliche D&O“ zu ergänzen.

Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Per­sonen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht mitversichert sind.

Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltsskosten beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung Sinn. Niemand möchte auf sein gutes Recht verzichten müssen, nur weil das finanzielle Risiko nicht zu tragen wäre, oder?

 


Zusammenfassung


Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Die Haftpf...mehr ]


Vermögensschaden-Haft­pflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, müssen vom Unternehmer oder auch vom Selbstständigen selbst getragen werden. Deshalb tragen diese Berufsgruppen ein hohes Risiko, können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche der Art absichern. Im beruflichen Alltag kann ein Fehler hohe Schäden verursachen, für die der S...mehr ]


D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte einen finanziellen Schutz. Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern ...mehr ]


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Frank Walloschek
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