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Entscheider News 2025 Ausgabe 1

Entscheider News


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Sinnvoller Schutz: die Betriebsausfall­versicherung

Betriebsausfallversicherung

Als Inhaber oder Inhaberin eines Einzel- oder Kleinbetriebs, etwa im Handwerk, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Unternehmen komplett stillsteht, wenn Sie einmal ernsthaft erkranken. Branchen, in denen eine Meisterpflicht besteht, sind besonders gefährdet. Denn wenn der Chef/ die Chefin krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, ist niemand da, der die gesetzlich vorgeschriebene fachliche Verantwortung für ausgeführte Arbeiten übernimmt. Die Folge: Aufträge können nicht zu Ende gebracht, neue nicht angenommen werden.

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Bei Betriebsstillstand laufen die Kosten immer weiter

Viele Selbstständige sind so umsichtig, dass sie ihr Einkommen mit einer Krankentagegeldversicherung für den Fall der Fälle abgesichert haben – ein wichtiger Schutz. Das Problem dabei: Die laufenden Kosten, etwa für Gebäudemiete oder Leasinggebühren, müssen weiter gestemmt werden, auch wenn die Betriebstätigkeit ruht und keine Umsätze mehr generiert werden.

Gerade, wenn Sie in Ihrem Unternehmen hohe Fixkosten haben, kann eine solche Absicherung eine lohnende Sache sein. Experten schätzen den Bedarf an einer Betriebsausfallversicherung umso höher ein …

… je weniger sich der Ausfall des Betriebsinhabers kompensieren lässt – etwa in Branchen mit Meisterpflicht oder in Einzelbetrieben.

… je höher die fortlaufenden Kosten sind.

… je geringer die Einkommensabsicherung über Krankentagegeld ist.

So sinnvoll ist die Kombi aus Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung

Noch ein wichtiger Hinweis: Verwechseln Sie bitte nicht die Betriebsausfallversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Letztere leistet bei Einnahmeausfällen durch Sachschäden – also beispielsweise bei einem Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden. Krankheit und Unfall des Betriebsinhabers sind dagegen nur durch die Ausfallversicherung abgesichert.


Wenn der Chef/die Chefin krank wird, droht Betriebsstillstand.

Bei mir bekommen Sie alle Informationen zur Betriebsausfallversicherung!

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Firmenrechtsschutz: Darum ist er so wichtig

Firmenrechtsschutz

Juristen wissen: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Gerichtsverfahren bergen stets eine Menge Unwägbarkeiten. Sowohl was den Ausgang als auch was die Kosten betrifft. Anwaltshonorare, Gebühren: Da kommen schnell Ausgaben zusammen, die kleinere Betriebe, Start-ups oder Freiberufler vor ernsthafte finanzielle Probleme stellen können. Als Unternehmer oder Unternehmerin sollten Sie deshalb unbedingt an eine gute Firmenrechtschutzversicherung denken. Damit sind Sie vor den Kostenrisiken eines Prozesses geschützt.

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Diese Risiken drohen Unternehmen

Fachleute betonen immer wieder: „Der Firmenrechtsschutz ist für Gewerbetreibende jeder Art zu empfehlen“, sagen beispielsweise Experten der Internet-Plattform gruender.de. Vor allem Betriebe, die (noch) keine großen Rücklagen gebildet haben, benötigen auf jeden Fall eine solche Absicherung. Denn rechtlichen Ärger handelt man sich schneller ein als den meisten bewusst ist. Klassische Risiken sind:

  • arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit (ehemaligen) Mitarbeitern
  • Streitigkeiten mit benachbarten Anwohnern
  • Ärger mit Leasinggesellschaften bei der Rückgabe von Fahrzeugen
  • angebliche verkehrsrechtliche Vergehen

Doch das ist noch lange nicht alles. Seitdem vor einigen Jahren die Europäische Datenschutzgrundverordnung verschärft wurde, steigt die Gefahr von Forderungen im Zusammenhang mit Datenschutz- oder Urheberrechtsverletzungen. Hinzu kommen immer wieder mögliche Streitigkeiten zum Wettbewerbsrecht. Und gerade junge Unternehmen, die sich doch wieder von Beschäftigten trennen müssen, können in der Gründungsphase keine kostspieligen Kündigungsschutzverfahren gebrauchen. Denn dadurch entstehen möglicherweise hohe, nicht eingeplante Ausgaben.

So sollte eine gute Firmenrechtsschutzversicherung aussehen

Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung erhalten Unternehmen die Ausgaben für Anwälte und Gerichtskosten erstattet. Eine gute Police sollte aber weitere Service-Bausteine enthalten. Dazu gehört etwa eine Anwalts-Hotline, die 24/7 erreichbar ist, aber auch die Möglichkeit, Bußgeldbescheide prüfen zulassen oder eine Dokumentenprüfung, die Arbeitsverträge vor Abschluss unter die Lupe nimmt. Noch ein wichtiger Punkt: Bei dieser speziellen Art der Rechtsschutzversicherung sollte die Versicherungssumme immer unbegrenzt sein.

Und Achtung: Selbstständige, die bereits eine Betriebshaftpflicht- oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit passivem Rechtsschutz haben, wiegen sich oft in falscher Sicherheit. Denn diese Versicherung hilft nur bei der Abweisung berechtigter Forderungen gegen Ihren Betrieb. Der Firmenrechtsschutz springt dagegen auch bei juristischen Auseinandersetzungen ein, die Sie und Ihr Unternehmen initiieren.


Firmenrechtsschutz – ein Muss für jedes Unternehmen

Über die Details sollten wir möglichst schnell persönlich sprechen!

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Mit der bKV: So pushen Sie Ihr Employer Branding

Employer Branding

Die größte Herausforderung für Unternehmen in Deutschland war auch Ende 2024 noch immer der Fachkräftemangel. Das ergab eine Befragung für das „Zukunftspanel Mittelstand 2024“, deren Ergebnisse im Dezember veröffentlicht wurden. Das Münchener ifo-Institut hatte bereits im Sommer zwar eine leichte Verbesserung der Situation gemeldet, gleichzeitig jedoch gewarnt, dass das Problem dauerhaft sei und sich wieder verschärfen werde. Wie sollen Unternehmen also reagieren?

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Mitarbeiter achten immer mehr auf soziale Zusatzleistungen

Als eines der wirksamsten Werkzeuge zur Mitarbeitergewinnung und -bindung gilt unter Arbeitsmarktexperten ein attraktives Employer Branding – also die Frage, wie stark ein Unternehmen als hochwertige „Marke“ wahrgenommen wird. Ziel ist es, sich einen möglichst guten Ruf als Arbeitgeber zu erarbeiten, und dies in der bereits vorhandenen Belegschaft wie auch in der Außenwahrnehmung der Firma.

Dieses Ziel können Unternehmerinnen und Unternehmer durch mehrere Maßnahmen erreichen. Dazu zählen unter anderem flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zum Homeoffice, eine adäquate Entlohnung und Mobilitätszuschüsse wie etwa zum Jobticket. Solche Benefits werden von vielen Jobsuchenden inzwischen allerdings schon fast vorausgesetzt. Betriebe, die sich positiv absetzen wollen, bieten deshalb mehr und mehr soziale Zusatzleistungen an. Wie etwa die betriebliche Krankenversicherung, die unter Arbeitnehmern zu den beliebtesten Benefits gehört. Sie wird in Form eines Gruppenvertrags vom Unternehmen für die Beschäftigten abgeschlossen und kann helfen, das Employer Branding entscheidend zu pushen.

Erarbeiten Sie sich einen Ruf als Top-Arbeitgeber!

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung – von der Chefarztbehandlung im Krankenhaus, schnelleren Termine beim Facharzt und bessere Leistungen beim Zahnersatz. Sie selbst präsentieren sich damit nicht nur als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Sie erhöhen auch signifikant die Bindung an den Betrieb und machen ihn für neue Fachkräfte attraktiv.   

Hintergrund: Die Nutzung der bKV wird bei jedem Arztbesuch unmittelbar erlebbar. Das ist einer der Gründe, warum dieser Benefit in Umfragen regelmäßig attraktiver eingestuft wird, als Zusatzleistungen wie beispielsweise ein Dienstwagen. Ein weiterer Pluspunkt der bKV: Sie kann normalerweise ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen und auch von Familienangehörigen genutzt werden. Die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Fazit: Eine bessere Möglichkeit, das Employer Branding nach vorn zu bringen, haben Arbeitgeber kaum.


Leidet auch Ihr Betrieb unter Fachkräftemangel?

Ich erkläre Ihnen gern, was Sie tun können, um Ihr Employer Branding aufzupolieren.

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Berufshaftpflicht: Wichtige News für Ärzte

Berufshaftpflicht für Ärzte

Keine gute Nachricht für Ärztinnen und Ärzte: Nach einer aktuellen Studie steigt die Zahl der Patientenforderungen nach vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehlern seit Jahren. Ebenso steigen die geforderten Entschädigungssummen. Umso wichtiger, dass Sie sich als Mediziner bei der Suche nach der passenden Berufshaftpflichtversicherung professionell beraten lassen. Denn: neue gesetzliche Regelungen machen es immer schwieriger, eine Police zu finden, die genau den Schutz bietet, den Sie in unterschiedlichen ärztlichen Tätigkeitsbereichen brauchen.

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GKV Ärztliche Fehler können extrem teuer werden

Das Heilberufe-Kammergesetz schreibt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte zwingend vor. Und das mit guten Gründen. Denn je stärker Stress, Zeitdruck und Arbeitsbelastung sind, umso größer ist das Risiko eines folgenschweren Fehlers. Wie schnell das passiert ist, zeigen diese Beispiele aus der Praxis der Versicherer:

  • Aufgrund eines zu spät vorgenommenen Kaiserschnitts erlitt das betroffene Kind einen Gehirnschaden. Der verantwortliche Gynäkologe wurde zu einem Schmerzensgeld von 150.000 Euro verurteilt. Außerdem muss er Pflegekosten in Höhe von 2.500 Euro monatlich übernehmen.
  • Nach einer intraartikulären Injektion erlitt ein Orthopädie-Patient eine Infektion. In der Folge kam es zu einer Gelenkversteifung – der 38-Jährige wurde berufsunfähig. Der behandelnde Arzt konnte nicht nachweisen, dass er seinen Patienten über das Risiko angemessen aufgeklärt hatte und musste deshalb für die finanziellen Folgen haften, unter anderem für den entstandenen Verdienstschaden.

Fachleute wie die Würzburger Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte warnen deshalb Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen: „Die Folgen eines Fehlers können verheerend sein – finanziell und juristisch. Und etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg.“

So schützt die Berufshaftpflichtversicherung

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Ärzte in zweierlei Hinsicht geschützt. Erstens wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche angeblich geschädigter Patienten ab. Sollten die Ansprüche sich dagegen als berechtigt herausstellen, steht der Versicherer für die finanziellen Folgen gerade. Experten raten zu Deckungssummen von mindestens 3, noch besser von 5 Millionen Euro. Wichtig sind außerdem Zusatzleistungen wie ein erweiterter Strafrechtsschutz, der auch angestellte Ärzte von Praxisinhabern in den Schutz einschließt. Einen Sonderfall bilden Medizinische Versorgungseinrichtungen oder Berufsausübungsgemeinschaften. Sie benötigen ein individuell gestaltetes Spezialkonzept.

Eine verschärfte Versicherungspflicht gilt übrigens seit 2021 für Vertragsärzte. Das ist durch das damals in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) geregelt. Unter anderem schreibt es die Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro nun zwingend vor. Bei Ärzten mit angestellten Kolleginnen und Kollegen liegt die Untergrenze bei 5 Millionen. Weitere Sonderregelungen gelten für Berufsausübungsgemeinschaften. Die Materie ist kompliziert. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz den aktuellen Rahmenbedingungen noch gerecht wird.


Ist Ihre Berufshaftpflicht auf dem neuesten Stand?

Lassen Sie uns gemeinsam klären, welcher Handlungsbedarf aktuell für Sie besteht!

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